„Die Impfpflicht gilt richtig nur für Neueinstellungen“, sagt Hans-Joachim Mörsdorf, Hausarzt in Pretzfeld und Leiter des Impfzentrums. „Wer schon beschäftigt ist, kann zunächst weiterarbeiten“, erklärt Mörsdorf. Viele, die Bedenken wegen der neuen Art des Impfstoffs hatten, sind nun bereit, sich mit dem neuen Impfstoff Novavax impfen zu lassen“, weiß Mörsdorf. Alle anderen müssten sich dann einen neuen Ar-beitsplatz suchen.
Ob einrichtungsbezogene Impfpflicht oder schlechte Bezahlung der Pflegeberufe – es wird den seit Jahren vorhandenen Pflegenotstand befeuern. "Wir bekommen kein Personal."
Eklatanter Pflegenotstand
Der eklatante Pflegenotstand wird Probleme bereiten, nicht die einrichtungsbezogene Impfpflicht“, sagt Paul Schlund, Leiter des Caritas-Pflegezentrums St. Elisabeth in Forchheim. Denn die Zahl der aufzunehmenden Bewohner hänge immer vom aktuellen Personalstand ab. Dass dann Betten leer bleiben, liege am fehlenden Personal, nicht an der Impfpflicht.
Diesbezüglich haben die Forchheimer Seniorenheime keine Sorge. „Wir haben eine sehr hohe Impfquote erreicht. Dass Pflegekräfte wegen der Impfung gehen müssen, so weit kommt es nicht“, sagt Schlund. Nur eine Mitarbeiterin sei ungeimpft. Alle anderen geimpft oder genesen. Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht er entspannt entgegen.
Auch Jochen Misof, Leiter des Johann- Hinrich-Wichern- und des Jörg-Creutzer-Seniorenzentrums sieht die Impfpflicht für Pflegeberufe gelassen. „Wir sind in beiden Häusern alle geimpft oder genesen“, sagt Misof. Nur eine Mitarbeiterin sei nicht geimpft. Ähnlich positiv sehe es bei den anderen Seniorenheimen der Diakonie im Landkreis aus.
Meldung an das Landratsamt
Seit Montag müssen die nicht geimpften Ärzte und Mitarbeiter in Pflegeberufen am Landratsamt gemeldet werden. Dort sind bis Dienstagvormittag acht Meldungen aus zwei Einrichtungen eingegangen. „Die Meldungen müssen allerdings erst bis zum Ablauf des Tages eingehen, so dass noch etwas Zeit für eine Meldung bleibt. Wir gehen davon aus, dass mit Abschluss des Arbeitstages die Mehrzahl der Meldungen erfolgen wird“, so Hans Jochen Wittke, Regierungsrat am Landratsamt Forchheim.
Tatsächlich war die Art und Weise der Meldeumsetzung das, was in den Seniorenhäusern etwas Probleme bereitete. „Bis vor einer Woche haben wir nicht gewusst, wie wir das melden sollen“, sagt Schlund. Wie sich die einrichtungsbezogene Impfpflicht dann zahlenmäßig ausdrückt, wird sich in einigen Tagen zeigen.
Dass die Menschen dann vor geschlossener Hausarztpraxis stehen und sich einen anderen Arzt suchen müssen, kann Klaus-Dieter Preis, Hausarzt in Gößweinstein, nahezu ausschließen. „Die Gefahr ist nicht denkbar. Es ist keine Veränderung zu erwarten“, sagt Preis. Diese Befürchtungen waren im Vorfeld angesprochen worden.
Operationen werden verschoben
Die Corona-Neuinfektionen steigen. Wird dann eine Operation oder eine Behandlung im Krankenhaus noch möglich sein? Wenn noch Pflegefachmangel aufgrund der Impfpflicht hinzukommt?
„Unabhängig von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werden bereits jetzt verschiebbare OPs verschoben, weil medizinisches Personal ausfällt aufgrund der Corona-Quarantänebestimmungen und Erkrankung“, sagt Franka Struve, Pressesprecherin des Klinikums Forchheim-Fränkische Schweiz.
„Einrichtungsbezogene Impfpflicht verstärkt Fachkräftemängel“
„Da die Maßnahmen des Gesundheitsamtes – Erinnerung und Aufforderung, den Impfnachweis vorzulegen – nicht sofort greifen, fällt unmittelbar kein Fachpersonal weg. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstärkt aber den Fachkräftemängel, denn es ist gesetzlich geregelt, dass jeder potenzielle Mitarbeiter ab dem 15. März 2022 nur eingestellt werden darf, wenn sie oder er die zweifache Covid-Impfung nachweisen kann“, betont Struve.
„Wenn jemand wegen Nichtimpfung nicht arbeiten darf, ist es eine existenzielle Gefährdung“, kritisiert auch Hausarzt Preis.
Masern-Impfpflicht ohne Murren akzeptiert
Gerade weil diese Menschen im medizinischen Bereich arbeiten, hätten sie eine große Skepsis gegenüber der Impfung, vor allem weil sie trotzdem sowohl infiziert werden könnten als auch die Infektion weitergegeben werden könne, meint Preis.
Wenn die Politik die Impfpflicht nicht ändere, verlören manche den Arbeitsplatz oder suchten sich eine andere Arbeit als im medizinisch pflegerischen Bereich. „Das ist zwar schade wegen des Pflegenotstands, andererseits haben sie eine gewisse Verpflichtung gegenüber den Patienten“, meint Mörsdorf. Die vorhandene Impfpflicht für Masern wurde sang- und klanglos akzeptiert.
„In einem halben Jahr“
Die momentane Omikron-Variante schockt nicht wegen ihres Krankheitsverlaufs, sondern wegen der hohen Ansteckungen. Möglicherweise könnte die Impfpflicht wie in Österreich wieder abgeschafft werden. „Die Entwicklung sehen wir in einem halben Jahr“, sagt Mörsdorf. Vielleicht kann die Durchseuchung mit Omikron erreicht werden und die Pandemie enden. „Deshalb die Lockerungen“, meint Mörsdorf.
Was geschieht mit ungeimpften Ärzten und Pflegekräften? „An die Meldungen schließt sich ein längeres Verwaltungsverfahren an. Den betroffenen Personen wird in jedem Falle noch ausreichend und mehrfach Gelegenheit gegeben, um eine oder beide Impfungen nachzuholen, ohne dass unmittelbar ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird“, sagt Regierungsrat Hans Jochen Wittke. Die betroffenen Personen werden dann vom Gesundheitsamt kontaktiert und aufgefordert, eine Impfberatung anzunehmen. „Das kann beispielsweise im Impfzentrum erfolgen“, sagt Wittke.
Bescheinigung für Ungeimpfte
Nach der Beratung erhält der Betroffene eine Bescheinigung, die dem Gesundheitsamt vorgelegt werden muss. „Je nach Fallkonstellation wird dann nochmals Zeit gegeben, um eine Erst- oder Zweitimpfung vornehmen zu lassen, in der Regel etwa vier Wochen“, sagt Wittke. Hat sich der Betroffene in der gesetzten Frist nicht impfen lassen, erhält der Betroffene ein Anhörungsschreiben. Damit wird erneut aufgefordert, die Erst- oder Zweitimpfung vornehmen zu lassen. „Auch hierfür wird noch einmal ausreichend Zeit gegeben. Erst daran anschließend kann es zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kommen“, sagt Wittke.
Erst danach kann es zum Erlass eines Betretungs- und Tätigkeitsverbotes kommen. „Hieran wird aber auch die jeweilige Einrichtungsleitung beteiligt, um gegebenenfalls personellen Engpässen entgegenzuwirken“, informiert Wittke.
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