Das, was umgangssprachlich als Wildtier bezeichnet wird, kann zunächst mal alles umfassen, vom Eichhörnchen bis zum Elch, erklärt Monika Göhr vom Landratsamt Haßberge. Rechtlich kann unterschieden werden nach Wild im Sinne des Jagdrechts, und wildlebenden Tieren im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). „Wild und wohl auch wildlebende Tiere sind im allgemeinen nicht zählbar“, so Göhr.
Wer streift durch den Landkreis?

LKR Haßberge – Der Landkreis Haßberge zeichnet sich durch seine weitläufigen Landschaften aus. Doch ist das Naturparadies auch ein Paradies für Wildtiere?