Am zweiten Verhandlungstag zum tödlichen Unfall bei Horhausen hatten am Donnerstag Zeugen und Gutachter ausgesagt. Es gab keine Hinweise, dass der Angeklagte zur Tatzeit am 10. April vergangenen Jahres betrunken am Steuer saß. In einem anonymen Schreiben, das vor Gericht verlesen wurde, hieß es, dass der Angeklagte an jenem Abend mehr als ein Bier und dazu Cola-Rum getrunken habe. Dies wurde jedoch durch die Zeugenaussagen nicht bestätigt. Auch der Angeklagte hatte wiederholt beteuert, dass er nicht alkoholisiert am Steuer saß.
Tödlicher Unfall bei Horhausen: Haft für Unfallfahrer

Haßfurt – Im Prozess um den tödlichen Unfall bei Horhausen hat das Gericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt. Das ist wahrscheinlich nicht das letzte Wort.