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Nach neuer Zensus Zählung
Baiersdorf und Weisendorf bekommen neuen Feiertag
Sechs Gemeinden in Bayern erhalten den Feiertag „Mariä Himmelfahrt“ hinzu, zwei davon sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt: Baiersdorf und Weisendorf.
Sechs Gemeinden in Bayern erhalten den Feiertag „Mariä Himmelfahrt“ hinzu, zwei davon sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt: Baiersdorf und Weisendorf. // Grafik: Franziska Schäfer
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Weisendorf/Baiersdorf – Feiertagsüberraschung in Bayern: Mariä Himmelfahrt bleibt nicht überall gleich. Zwei Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt erhalten einen neuen Feiertag.
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Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 zur amtlichen Einwohnerzahl ergeben sich bei acht Gemeinden in Bayern Änderungen für den Feiertag „Mariä Himmelfahrt“ am 15. August. Sechs Gemeinden erhalten den Feiertag hinzu, zwei davon sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt: Baiersdorf und Weisendorf. Die vier anderen Kommunen mit neuem Feiertag sind Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern und Schwebheim. Das teilt das Bayerische Landesamt für Statistik am Montag, 5. Mai 2025, mit.

Baiersdorf und Memmingerberg hatten im Gegensatz zu den anderen vier genannten Gemeinden vor der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder.

Hier ist „Mariä Himmelfahrt“ kein Feiertag mehr

Das Hochfest „Mariä Himmelfahrt“ ist in bayerischen Gemeinden dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Mit der Feststellung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich deshalb für acht Gemeinden in Bayern Änderungen beim Feiertag Mariä Himmelfahrt. In den Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben.

In den anderen 2048 Gemeinden bleibt alles beim Alten. In 1708 von insgesamt 2056 bayerischen Gemeinden ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag, in 348 dagegen nicht.

Gesetzlicher Feiertag in Altbayern, unterschiedliche Lagen in Franken

Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein deutlich heterogeneres Bild ab: speziell in Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist „Mariä Himmelfahrt“ in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.

 

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