Planfeststellungsbeschluss
Die Lerchenhoftrasse bei Küps kann gebaut werden
Der Weg für den Bau der Lerchenhoftrasse ist frei.
Der Weg für den Bau der Lerchenhoftrasse ist fast frei.
Marco Meißner
F-Signet von Redaktion Fränkischer Tag
Kreis Kronach – Die Landesanwaltschaft Bayern teilt mit, der letzte Privatkläger habe nach außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg seine Klage zurückgenommen.

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 24. Mai 2016 für den vierspurigen Ausbau der B 173 zwischen Küps-Johannisthal bis Kronach-Neuses mit neuer Anbindung der B 303 auf der sogenannten „Lerchenhoftrasse“ ist laut einer Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken bestandskräftig.

Wie die Landesanwaltschaft Bayern mitteilte, hat auch der letzte Privatkläger nach außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg seine Klage zwischenzeitlich zurückgenommen.

Bereits im vergangenen Sommer hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Bundes Naturschutz (BN) abgewiesen. „Somit besteht nach nunmehr sieben Jahren endlich Baurecht für das planfestgestellte Vorhaben,“ zeigt sich Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz erfreut. „Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine leistungsfähige und verkehrssichere Anbindung des Wirtschaftsraums Kronach an die A 73 Nürnberg – Bamberg – Coburg – Erfurt.“

Die vierspurige B 173 wird von Kronach kommend bis zum Anschluss der neuen B 303 vor Küps weitergeführt. Die B 303 verläuft künftig westlich von Theisenort dreispurig auf der sogenannten Lerchenhoftrasse bis zu ihrem Anschluss an die B 173 nordöstlich von Küps. Beide Bundesstraßen werden auf einer Länge von jeweils rund 2,8 Kilometern neu gebaut.

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