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Führerschein sichergestellt
Unfall durch Geisterfahrerin auf A7 bei Bad Brückenau
Unfall - Symbolbild
Unfall auf der A7 bei Bad Brückenau wegen einer Geisterfahrerin // Symbolbild: Carsten Rehder/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion/pol
Bad Brückenau – Eine Geisterfahrerin verursachte in der Nacht auf Freitag einen Unfall. Was die Polizei bisher dazu sagen kann.
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In der Nacht auf Freitag kam es auf der A 7 zu einem Unfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Unfallverursacherin ist eine 38-jährige Frau, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war. Zwei Personen wurden leicht verletzt. Der Gesamtschaden liegt bei rund 60.000 Euro. 

Die ersten Mitteilungen

Gegen 00.05 Uhr gingen bei der Polizei die ersten Mitteilungen über einen Falschfahrer auf der Autobahn ein. Ein schwarzer Range Rover befuhr demnach die A 7 in Fahrtrichtung Ulm, und zwar auf der falschen Fahrbahnseite. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei machten sich umgehend auf den Weg, doch noch auf Anfahrt wurde mitgeteilt, dass es zum Unfall gekommen sei.

Der Unfall und seine Folgen

Kurz vor dem Zusammenstoß fuhr der schwarze SUV auf Höhe Bad Brückenau in einen einspurigen Baustellenbereich. Ein mit zwei Personen besetzter Dodge Ram kam dem Geisterfahrer dort entgegen. Trotz Ausweichversuchs kam es zur Kollision beider Fahrzeuge. Der schwarze Range Rover touchierte anschließend die Leitplanke und prallte letztlich noch gegen den Anhänger eines entgegenkommenden Lkw. 

Die 38-jährige Unfallverursacherin und ein ebenfalls im Fahrzeug sitzendes Kind wurden leicht verletzt in Krankenhäuser eingeliefert. Die Insassen des Dodge, ein 64-jähriger Mann und eine 68-jährige Frau, blieben ebenso unverletzt wie der 38-jährige Fahrer des Lkws. Der Gesamtschaden der Geisterfahrt beläuft sich auf rund 60.000 Euro. Alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. 

Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs 

Die Beamten der Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck haben Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Der Führerschein der 38-Jährigen wurde beschlagnahmt. Diese darf somit keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen. 

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