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Neukalkulation
Trinkwasser wird teurer in Ebersdorf bei Coburg
Trinkwasser wird in der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg teurer, die Anhebung soll verbraucherfreundlich geschehen.
Trinkwasser wird in der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg teurer, die Anhebung soll verbraucherfreundlich geschehen. // Foto: samopauser/Adobe Stock
Signet des Fränkischen Tags von Alexandra Kemnitzer
Ebersdorf – Der Trinkwasser-Lieferant hat in den vergangenen Jahren den Preis drastisch erhöht. Die Gemeinde konnte diesen aber nicht an die Endkunden weitergeben. Es ist ein Defizit entstanden.

Mit der Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für die Jahre 2024 bis 2027 hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung befasst. Im Jahr 2020 setzte das Gremium die Verbrauchsgebühr bis 2024 mit weiterhin 2,14 Euro pro Kubikmeter (netto) fest.

Die Kalkulation erfolgte, wie auch für die Zeiträume davor, durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Sie beruht auf den Ansätzen des Jahres 2020 und durchschnittlich geschätzten Kostensteigerungen in den folgenden Jahren.

Bezugspreis der Fernwasserversorgung Oberfranken stieg um 32 Prozent

Anfang des Jahres 2021 teilte die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) zum 1. Juli 2022 die Erhöhung des Wasserpreises auf 0,92 Euro pro Kubikmeter mit. Heuer folgte die Ankündigung einer weiteren Erhöhung auf 1,02 Euro pro Kubikmeter.

Somit ergibt sich allein beim Bezugspreis der im Ort verbrauchten Wassermenge eine Erhöhung der Kosten von rund 32 Prozent, die derzeit nicht an den Endkunden weitergegeben werden können. Zudem sind durch die hohe Inflation auch weitere Kostensteigerungen, beispielsweise im Netzunterhalt, in erheblicher Höhe zu verzeichnen.

Zuerst gab es eine Prüfung

Die Verwaltung hatte den Werkausschuss in der Sitzung im März über diese Entwicklung informiert. Dieser wiederum hat die Verwaltung ermächtigt, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit Folgendem zu beauftragen: Der Verband soll prüfen, ob der Kalkulationszeitraum zum 31. Dezember „abgebrochen“ werden könnte und die Gebühren für die Jahre 2024 bis 2027 neu kalkuliert werden könnten.

Das ist dann auch so geschehen. Das Ergebnis der Prüfung sowie die Neukalkulation der Gebühren durch den BKPV liegen zwischenzeitlich vor und wurden mit der Verwaltung abgestimmt. Der Werkausschuss wurde im November vorab über den Sachverhalt informiert.

Fürs Trinkwasser gibt es jetzt einen neuen Berechnungszeitraum

Zunächst kann festgestellt werden, dass ein „Abbruch“ des Kalkulationszeitraums gegeben ist. Denn die Abweichung von der bisherigen Berechnung ist erheblich und hat zu einer Unterdeckung von insgesamt 900.000 Euro in den Jahren 2020 bis 2023 geführt. Diese sind laut Verband in einer Neukalkulation zu berücksichtigen.

Da dies bei einem kurz gewählten neuen Kalkulationszeitraum zu einer zu hohen Belastung der Gebührenzahler führen würde, schlug der BKPV vor, den neuen Kalkulationszeitraum wie bisher auf vier Jahre zu bemessen. In der Vorauskalkulation für die Jahre 2024 bis 2027 wird von leicht steigenden Verbrauchsmengen ausgegangen.

Das Minus bei den Trinkwassergebühren wird schonend erhöht

Die Unterdeckungen der Nachkalkulation werden deshalb auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt. Damit wird die Belastung für die Verbraucher geringer.

Der Gemeinderat sprach sich nun einstimmig dafür aus, sich der Wassergebührenkalkulation des BKPV für den Kalkulationszeitraum ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 anzuschließen. Damit wird die Verbrauchsgebühr auf 2,97 Euro pro Kubikmeter zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt.

Auch die Trinkwasser-Grundgebühr wird neu berechnet

Für die Grundgebühren nach dem Dauerdurchfluss der Wasserzähler wurden folgende Werte festgesetzt: bis vier Kubikmeter pro Stunde 96 Euro pro Jahr, bis zehn Kubikmeter pro Stunde 240 Euro pro Jahr, bis 16 Kubikmeter pro Stunde 384 Euro pro Jahr und über 16 Kubikmeter pro Stunde 768 Euro pro Jahr.

Ferner wurde vom Gremium die Zweite Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ebersdorf beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

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