Ist der gewaltsame Tod der Lichtenfelser Blumenverkäuferin Beatrix G. auf dem Internetportal crimemarket.is angekündigt worden? Das behauptet zumindest ein Hinweisgeber, und auch die Staatsanwaltschaft Coburg bestätigt, dass sie dieser Spur nachgeht. Verboten, aber kaum Handhabe Das "Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet", also von Portalen wie crimemarket.is, ist nach Paragraph 127 des Strafgesetzbuches eindeutig verboten. Das erklärt Johanna Kruger vom Bayerischen Landeskriminalamt (LKA). Doch es krankt an der Umsetzung: ...
So schützen Sie Ihre Kinder vor illegalen Websites

Lichtenfels – Der Tod von Beatrix G. aus Lichtenfels soll im Internet angekündigt worden sein. Wie kann man verhindern, dass Kinder auf solche Seiten gelangen?