Kommentar Neben Verboten auch Prävention stärken Es kommentiert: Karl Kovacs // Susanne Will von Karl Kovacs TEILEN  03.04.2025 Bad Kissingen – Alkohol und Cannabis sind in an mehreren Orten in Bad Kissingen bald tabu. Ein Verbot allein reicht aber nicht, es müssen weitere wichtige Punkte angegangen werden. Und es gibt offene Fragen. Artikel anhören Sie können uns nicht hören? Diese Funktion können Sie exklusiv mit PLUS nutzen. Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Audioinhalte, Artikel und vieles mehr. Vorlesefunktion freischalten Bereits -Zugriff? Jetzt Anmelden Die Entscheidung des Stadtrats, ein Alkohol- und Cannabisverbot in bestimmten Bereichen der Stadt einzuführen, wurde zwar mit großer Mehrheit getroffen. Dennoch: Es gibt offene Fragen. Die Mehrheit argumentiert: Es ist ein notwendiger Schritt, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und das Stadtbild zu schützen. Doch die Diskussion wirft auch grundlegende Fragen auf: Wie weit darf eine Kommune gehen, um das Verhalten ihrer Bürgerinnen und Bürger zu regulieren? Und welche Maßnahmen sollten darüber hinaus ergriffen werden, um die Ursachen der Probleme anzugehen? Ein Verbot mit Augenmaß Die neue Verordnung sieht vor, dass der Konsum und das Mitführen von Alkohol und Cannabis in den Kuranlagen sowie in Teilen der Innenstadt verboten wird – teilweise zeitlich begrenzt. Diese Regelung mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, insbesondere in einer Kurstadt wie Bad Kissingen, die für Ruhe und Erholung steht. Doch es stellt sich die Frage, ob solche Verbote tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen oder lediglich die Probleme verlagern. Bereits in der Sitzung wurde gefragt, ob die Verbotszonen ausgeweitet werden müssen, falls Trinkgelage an andere Orte verlegt werden. Interview Christian Pörtner So sieht der Polizeichef das Alkohol- und Cannabisverbot Der Stadtrat hat ein Verbot von Alkohol und Cannabis an verschiedenen Orten in Bad Kissingen beschlossen. Wie Christian Pörtner, Chef der Polizei in der Stadt, dazu steht, erfahren Sie hier. Marginalisierung oder Fairness Ein weiterer Punkt ist die Frage der Gleichbehandlung. Es darf nicht passieren, dass ausschließlich Menschen am Rand der Gesellschaft – etwa Obdachlose, Personen mit offensichtlichen Problemen oder Jugendliche – ins Visier geraten. Die Kontrolle muss fair und konsequent erfolgen, unabhängig von sozialem Status oder äußerem Erscheinungsbild. Auch „normale“ Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Regeln verstoßen, sollten zur Verantwortung gezogen werden. Natürlich immer mit dem Blick darauf, ob es die genannten Probleme gab oder nicht. Alles andere würde eine gefährliche Doppelmoral fördern. Hilfsangebote ausbauen Neben den repressiven Maßnahmen muss Prävention gestärkt werden. Die Stadt hat angekündigt, Hilfsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen auszubauen – ein sinnvoller Schritt. Doch hier sollte noch mehr getan werden: Beratungsstellen, Therapieangebote und niedrigschwellige Anlaufpunkte könnten helfen, den Betroffenen langfristig Perspektiven zu bieten. Denn Verbote allein lösen keine Suchtprobleme. Unterschiedliche Maßstäbe Besonders sticht die Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Luitpoldpark hervor: Während Alkohol nur zwischen 18 und 6 Uhr verboten ist, gilt das Cannabisverbot dort durchgängig. Diese Unterscheidung bleibt schwer nachvollziehbar. Oberbürgermeister Dirk Vogel argumentiert, Alkohol führe zu Enthemmung, Lärm oder Aggressivität, während Cannabis „nicht zum Bild der Stadt“ passe und Heranwachsende anziehe. Die Frage bleibt und ist berechtigt: Warum wird das eine Rauschmittel zeitlich begrenzt sanktioniert, das andere pauschal? Das untergräbt die Glaubwürdigkeit der Regelung. Die kommenden vier Jahre werden zeigen, ob das Verbot die erhoffte Wirkung erzielt oder ob andere Ansätze notwendig sind. +++ Bleiben Sie mit der Saale-Zeitung auf dem Laufenden und holen Sie sich jetzt unsere kostenlosen Newsletter. +++