Demnach soll es vor rund fünf Monaten im Landkreis Aschaffenburg bereits einen Polizeieinsatz wegen des Mannes gegeben haben, dem sich aber keine Ermittlungen anschlossen. Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt nun laut Deutscher Presse-Agentur gegen Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung.
Dass Coburg ermittle, obwohl sich die Tat in Alzenau im Landkreis Aschaffenburg ereignet hatte, begründet ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage unserer Redaktion: „Es entspricht der üblichen Praxis, in solchen Konstellationen eine andere Staatsanwaltschaft zu beauftragen, um jeden Anschein von Voreingenommenheit von vornherein zu vermeiden.“ Die Bamberger Behörde hat die Coburger Staatsanwaltschaft somit mit den Ermittlungen beauftragt. Nähere Angaben wurden von beiden Behörden zunächst nicht gemacht.
Angriff auf Lebensgefährtin?
Laut bayerischem Innenministerium war es im August vergangenen Jahres zu einem Polizeieinsatz wegen eines Streits unter Bewohnern der Unterkunft gekommen. Der Afghane soll am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau laut dpa aggressiv und betrunken, am Ende hätten ihn Mitbewohner fixiert. Die damalige Lebensgefährtin des Mannes soll damals verletzt worden sein, aber nicht gesagt haben, woher die Verletzungen stammten. Erst nach der Tat in Aschaffenburg am 22. Januar 2025, bei dem ein zweijähriger Junge und ein Familienvater (41) getötet wurden, habe die Frau ausgesagt, im August 2024 mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Laut einem Bericht der BILD soll der Mann mit einem beilartigen Messer die Frau am Ellenbogen verletzt haben.
Nach der Tat im vergangenen Sommer sei der Afghane zwar in Gewahrsam gekommen. „Bei den im Nachgang erfolgten Erhebungen ergaben sich keine weiteren Hinweise auf strafbares Verhalten.“ Das hatte das Innenministerium laut dpa jüngst auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn mitgeteilt. Der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg ist mittlerweile in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.
Der Mann war ausreisepflichtig, zudem hätte er zum Zeitpunkt der Bluttat von Aschaffenburg im Gefängnis sitzen sollen. Am 23. Dezember hätte der Täter eine Ersatzhaftstrafe antreten müssen - er hatte 800 Euro Strafe, die er wegen einer früheren Verurteilung hätte zahlen müssen, nicht bezahlt. Die Strafe tritt er aber nicht an. Es wurde aber kein Vollstreckungsbefehl erlassen. Der Grund: Inzwischen war ein weiterer Strafbefehl wegen Betrugs gegen den Mann rechtskräftig geworden. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass die Staatsanwaltschaft dann aus beiden Strafen eine Gesamtstrafe errechnen muss. Das sei aber nicht geschehen „Unter anderem wegen erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen, die Zeit in Anspruch nehmen“, sagte dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt laut Medienberichten.
Laut Innenministerium gab es gegen den Mann 18 Strafverfahren in 12 Tatkomplexen in Bayern und 4 Strafverfahren in Hessen.
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