Mordprozess Blaich Nach Urteil: Werner M. geht in Revision Der Mann soll seiner Ex-Partnerin mit einem Messer zahlreiche Stiche zugefügt haben. (Symbolbild) // Daniel Vogl/dpa von dpa TEILEN  16.10.2025 Bayreuth – Das Gericht ist überzeugt, dass Werner M. seine Ex-Partnerin Claudia K. in Kulmbach ermordet hat und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Dagegen legte der Angeklagte nun Rechtsmittel ein. Artikel anhören Sie können uns nicht hören? Diese Funktion können Sie exklusiv mit PLUS nutzen. Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Audioinhalte, Artikel und vieles mehr. Vorlesefunktion freischalten Bereits -Zugriff? Jetzt Anmelden Werner M. aus Kulmbach akzeptiert das gegen ihn verhängte Mordurteil des Landgerichts Bayreuth nicht. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Urteil lautete lebenslänglich Die erste Strafkammer des Landgerichts hatte den Mann in der vorigen Woche zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine ehemalige Partnerin mit einem Messer brutal ermordet haben soll. Verbrechen Tötungsdelikt Blaich: Alles Wissenswerte zum Mordprozess Das Urteil im Prozess gegen Werner M. ist Anfang Oktober gefallen. Der Angeklagte hatte seine Lebensgefährtin brutal umgebracht. Alle Artikel auf einen Blick. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass der Angeklagte am 2. März dieses Jahres seine ehemalige Partnerin in der noch gemeinsamen Wohnung mit einem Jagdmesser unvermittelt angegriffen hat, als die Frau von einem Treffen mit einer Freundin nach Hause kam. Durch die zahlreichen Stiche wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie innerhalb weniger Minuten starb. Urteil lautet Mord Bluttat in der Blaich: Warum Werner M. lebenslang bekam Das Urteil im Blaicher Mordprozess ist eindeutig: Werner M. muss wegen Mordes lebenslang in Haft. Das, was am 2. März in Kulmbach passiert ist, ist auch nach elf Verhandlungstagen schwer zu ertragen. Als Grund für die Tat sahen die Richter unter anderem Wut und Frust des Mannes über die Trennung von seiner Partnerin. Der Deutsche wurde direkt nach der Tat in der Wohnung festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Verteidiger des Mannes hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren plädiert.