Wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen musste sich am Montag ein 74-Jähriger vor dem Forchheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Peter Neller verantworten. Vergangen hatte sich der Rentner im Jahr 2007 mehrfach an der Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Diese hatte sich nach über einem Jahrzehnt als Erwachsene dazu entschlossen, die Tat anzuzeigen.
Unter dem Vorwand „Gute Nacht“ sagen zu wollen, habe der Angeklagte sich in das Kinderzimmer des Mädchens begeben, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg in der Anklageverlesung vortrug. Dort habe er sich an das Bett seines Opfers gesetzt, das zu dem Tatzeitpunkt noch keine 14-Jahre alt gewesen sei, und habe sie im Intimbereich berührt. Insgesamt vier Mal sei es zu solchen Übergriffen gekommen.
Bereits zu Beginn des Prozesses gestand der Angeklagte die Taten vollumfänglich.Dies habe er, wie sein Anwalt berichtete, auch bereits zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen getan. „Die Tat sollte von Anfang an nicht wegdiskutiert werden“, betonte der Anwalt. Heute bereue der Mann sein Verhalten zutiefst und sei daher bereits im Vorfeld des Verfahrens auf sein Opfer zugegangen, um sich zu entschuldigen. Dabei habe man sich außergerichtlich auf eine Schmerzensgeldzahlung von 2500 Euro geeinigt. 2000 Euro sollten hierbei direkt an die junge Frau selbst gehen. 500 Euro musste der Angeklagte, der lediglich eine Rente von rund 600 Euro bezieht, hingegen an eine wohltätige Organisation überweisen, die das Opfer ausgewählt hatte.
Staatsanwältin fordert drei Jahre
Zwar sei eine solche Schmerzensgeldzahlung sicherlich strafmildernd anzuerkennen, wie die Anklage bestätigte, abgegolten sei die Schuld des Mannes damit jedoch noch nicht. „Zum Tatzeitpunkt sah das Gesetz eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft für ein derartiges Vergehen vor“, erklärte die Staatsanwältin. Inzwischen sei die Strafe aufgrund von Gesetzesreformen deutlich härter, es müsse jedoch das Recht zur Anwendung kommen, welches zum Tatzeitpunkt gegolten habe. Neben dem Schmerzensgeld dürfe sich auch das frühzeitige Geständnis im Rahmen der Verurteilung positiv auswirken. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass die Geschädigte erst habe erwachsen werden müssen, um sich der Tatsache bewusst zu werden, welches Unheil ihr widerfahren sei. Aus diesem Grund fordere die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren.
„Umso länger eine solche Tat zurückliegt, umso schwerer sind die Ermittlungen aus Sicht der Polizei“, argumentierte der Verteidiger. Folglich sei es seinem Mandanten anzuerkennen, dass er von Beginn an kooperiert habe, anstatt Wissenslücken vorzutäuschen. Im Zuge dieser Ermittlungen habe die Polizei keine Hinweise auf weitere Missbrauchsfälle oder kinderpornografische Darstellungen finden können. Außerdem verfüge er über keinerlei Vorstrafen. Dies belege, dass die Taten untypisch für den Mann seien und eine allgemeine unnatürliche Neigung zu Kindern eigentlich als wesensfremd betrachtet werden müsse. Tatsächlich habe er zwei eigene Söhne sowie sechs Enkel und würde von vielen als liebevoller Großvater beschrieben.
Eine günstige Sozialprognose ergebe sich außerdem aus dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten. „Dass er nach über 15 Jahren noch mal rückfällig wird, ist eher unwahrscheinlich“, betonte der Verteidiger. Er bitte das Gericht folglich um eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne – etwa ein Jahr und sechs Monate.
Denkzettel muss sein
Nach seinem Anwalt ergriff auch der Angeklagte das Wort. Nachdem er sich mehrfach schriftlich entschuldigt habe, wolle er nun die Chance ergreifen, sich auch persönlich an sein Opfer zu wenden. „Seit Beginn der Ermittlungen habe ich mir sehr viele Gedanken gemacht und bin mir erst im Lauf der Zeit klar darüber geworden, was ich da getan habe“, betonte er. Warum er sich an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen habe, verstehe er selbst nicht.
Letztendlich verurteilte das Gericht den Rentner zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. „In diesem Zeitraum müssen sie Kontakt zu einem Bewährungshelfer aufnehmen“, erklärte der Richter. Zwar wirke sich das Alter des Mannes positiv auf die Sozialprognose aus. Fest stehe aber auch, es war kein einmaliger Ausrutscher, da er die Klägerin mehrfach missbraucht hat. So muss der Mann für zwei Jahre monatlich 50 Euro seiner schmalen Rente an einen guten Zweck überweisen. „Ich glaube, dass ein Denkzettel in diesem Fall richtig ist“, betonte Neller.
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