Tödlicher Unfall
Raserprozess: Das Urteil lässt viele Fragen offen
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christoph Gillot  verkündet das Urteil gegen den Angeklagte: Er soll ins Gefängnis.
Martin Schweiger
Günter Flegel von Günter Flegel Fränkischer Tag
Haßfurt – Drei Jahre und zwei Monate Haft für den Todesraser von Horhausen. Das Urteil lässt viele Fragen offen. Und viele Menschen reagieren mit Unverständnis auf die nach ihrer Ansicht zu milde Strafe.

So viele Tränen wie am Donnerstag sind bei einem Strafprozess im neuen Amtsgericht wohl noch nie geflossen. Auslöser für die Trauer war ein Verkehrsunfall im April vergangenen Jahres bei Horhausen (Gemeinde Theres), bei dem eine 55-jährige Frau ihr Leben verlor.   Am Donnerstag verurteilte das Schöffengericht den 33-jährigen Unfallverursacher am zweiten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Seinen Führerschein darf er frühestens in fünf Jahren neu beantragen. Das Leid der Hinterbliebenen Der ...

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