Mehrere Fälle in ERH Geflügelpest in Adelsdorf und Heßdorf nachgewiesen Mehrere Fälle der Geglügelpest wurden in Adelsdorf und Heßdorf bestätigt. // Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild von Redaktion TEILEN  03.02.2025 LKR Erlangen-Höchstadt – Zehn Wildvögel sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt von der Vogelgrippe betroffen. Die Behörden rufen zu Vorsichtsmaßnahmen auf. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind an den Standorten Hesselberg (Heßdorf) und Neuhaus (Adelsdorf) zehn Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt – amtlich bestätigt. Das teilt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit. Bei den Wildvögeln, darunter Höckerschwäne und Graugänse, wurde das Hochpathogene Aviäre Influenza- Virus vom Typ H5N1 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Untersuchungsergebnisse sind noch ausstehend. Wie bereits in den Medien berichtet, traten in den vergangenen Wochen vermehrt Verdachts- und bestätigte Fälle in Mittelfranken auf – darunter in den Städten Nürnberg und Erlangen sowie den Landkreisen Nürnberger Land und Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Das Veterinäramt empfiehlt weiterhin, entsprechende Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten. Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel Um das Risiko für Hausgeflügel zu senken, sollten Geflügelbesitzer Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern. Dazu gehört, die Hühnerställe und Gehege ausschließlich mit dort genutzten Schuhen und Schutzkleidung zu betreten, um eine Einschleppung des Virus zu vermeiden. Zu den grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen zählt auch das gründliche Waschen und Desinfizieren der Hände vor Betreten der Geflügelhaltung. Eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe ist ebenfalls empfehlenswert. Darüber hinaus sollten Geflügelhalter an Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, nicht teilnehmen. Wildgeflügel wie beispielsweise Enten, Gänse, Schwäne, Rebhühner, Fasane, Wachteln sowie Greifvögel, Eulen und andere Wildvögel sollten grundsätzlich nicht gefüttert werden. Kein Tränkwasser aus offenen Gewässern Verhindern sollten Geflügelhalter zudem, dass Tränkwasser aus offenen Gewässern oder von Dächern abgeleitet wird, da dieses durch Wildvogelkot kontaminiert sein könnte. Auch Futter sollte sicher gelagert werden, und die Fütterung sollte im besten Fall in Stallgebäuden durchgeführt werden, um Wildvögel nicht anzulocken. Alle Maßnahmen zur Biosicherheit sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Das Veterinäramt beobachtet das Seuchengeschehen weiterhin genau. Sollte sich die Lage verschärfen, ist mit einer Allgemeinverfügung zu rechnen, welche zusätzliche Schutzmaßnahmen, einschließlich einer Aufstallungspflicht, regeln wird. Ebenso wird auf die bestehende Allgemeinverfügung vom 19. Oktober 2022 hingewiesen, mit der die gewerbsmäßige Abgabe von Hausgeflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung geregelt ist. Tote Vögel nicht berühren Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden und tot aufgefundene Wildvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, verendete Vögel oder Wildvögel dem Veterinäramt telefonisch unter 09193 / 20 24 23 oder per E-Mail unter Angabe des Fundortes zu melden. Zudem wird erneut auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt hingewiesen. Hinweis: In der Meldung des Landratsamts Erlangen-Höchstadt hieß es ursprünglich: „Eine Ansteckung des Menschen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht möglich.“ Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 in Deutschland bislang nicht bekannt. Lesen Sie auch: Infektion kann tödlich enden Fall von Hasenpest in ERH: Erreger auf Menschen übertragbar Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein Fall von Hasenpest nachgewiesen worden. Die meldepflichtige Infektionskrankheit stellt ein Risiko für Mensch und Tier dar. Eine Infektion mit dem Bakterium kann sogar lebensbedrohlich verlaufen. Gemeinsam gegen Rechts Erlangen demonstriert für Demokratie und Vielfalt Auf dem Hugenottenplatz in Erlangen versammelten sich am vergangenen Sonntag zahlreiche Bürger zu einer friedlichen Familien-Demonstration unter dem Motto „Wir stehen zusammen“. 30 Minuten kostenlos parken Herzogenaurach: So geht es mit Brötchentaste weiter Wird die Brötchentaste gestrichen, könnte das Herzogenaurach mehr Geld einbringen. Trotz einer Entscheidung im Stadtrat bleibt der 30-Minuten-Freibetrag umstritten.