Was ist bei der Weisendorfer Tragödie am Dreikönigstag wirklich passiert? Das müssen den Ermittlern wohl die Spuren am Tatort verraten. Der 17-jährige Bruder des Opfers könnte es den Beamten der Kriminalpolizei Erlangen vermutlich sagen. Doch er nutzt sein Recht, als Beschuldigter keine Angaben zur Tat zu machen.
Genau wie seine Mutter, die nach bisherigen Erkenntnissen der Kripo Opfer und einzige Zeugin der Tat ist. Die Polizisten, die am 6. Januar von Zeugen zum Wohnhaus der Familie gerufen wurden, fanden die 41-Jährige außerhalb des Hauses. Ihr Sohn wurde in der Nähe des Tatorts festgenommen.
Das deutsche Recht stellt den Zusammenhalt einer Familie über die Ermittlung von Straftaten. Daher müssen nach Paragraf 52 der Strafprozessordnung weder die Ehefrau, noch die Verlobte, noch direkte Verwandte eines potenziellen Täters gegen diesen aussagen.
Genau wie die Mutter des 17-Jährigen macht davon auch sein Vater Gebrauch, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Antje Gabriels-Gorsolke, am Montag mit.
Eine Aufklärung ist trotzdem möglich
Noch weiß die Staatsanwaltschaft nicht, welches Motiv der Verdächtige dafür gehabt haben könnte, seine Schwester mit einem Messer zu töten. Falls der 17-Jährige und seine Eltern ihre Entscheidung zu schweigen nicht ändern, muss die Kripo auf hilfreiche Zeugenaussagen aus dem Umfeld der Familie und sonstige Hinweise hoffen. Nicht verwandte Zeugen, wie etwa die Nachbarn der Familie, sind verpflichtet, vor Gericht auszusagen.
Ohne die Aussagen von Verdächtigen und Tatzeugen sind Richter für ihre Urteilsfindung auf Indizien, die die Kriminalpolizei ermittelt hat, Zeugen aus dem Umfeld und Gutachten von Experten angewiesen.
Dass Verdächtige und deren Angehörige nicht aussagen, ist allerdings keine Seltenheit und für die Kriminalpolizei Erlangen kein Neuland. Wahrscheinlich wäre der Ablauf der Weisendorfer Tragödie durch eine Aussage des 17-Jährigen schneller nachzuvollziehen.
Allerdings liefern die heutigen Methoden und insbesondere die Techniken, die die Kriminalpolizei zur Verfügung hat, vor Gericht oft bessere Beweise als die Zeugenaussagen.
Die Methoden der Kripo
Neben der Obduktion des 14-Jährigen Opfers und der Untersuchung der verletzten Mutter ist die Spurensicherung am Tatort im Fall Weisendorf von großer Bedeutung. Sie lief unmittelbar nach dem Fund der Leiche an und aktuell laufen die Analysen der gefundenen Hinweise.
Dazu kann laut einer Methodenübersicht des bayerischen Landeskriminalamts die Zuordnung von Fingerabdrücken, etwa an der Tatwaffe, zählen.
Außerdem können DNA-Analysen inzwischen Hautzellen, Haarzellen und kleinste Tropfen von Speichel und Sperma einem Menschen zuordnen.
Hilfreich für die Aufklärung einer Tat ist außerdem der Nachweis von Blut am Tatort. Um Blutspuren nachzuweisen, wird eine chemische Verbindung namens Luminol eingesetzt, die selbst für das bloße Auge kaum erkennbare Blutstropfen sichtbar machen kann. Der Blutfarbstoff Hämoglobin reagiert mit dem Luminol, das etwa an die Wände gesprüht wird, und leuchtet blau.
Durch den Fortschritt in der Analyse von Blutspritzern können die Ermittler heutzutage nur mit Hilfe des gefundenen Blutes unter anderem auf den Standort von Opfer und Täter und auf das Ausmaß der angewendeten Gewalt des Täters schließen.
Was macht der Gutachter?
Im Fall einer Anklage stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte überhaupt für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Auch im Verfahren gegen den 17-jährigen Weisendorfer wird voraussichtlich ein forensischer Psychiater zum Einsatz kommen, der die Schuldfähigkeit des Teenagers beurteilt.
Bernd Münzenmayer leitet die Gutachtenambulanz der Psychiatrischen Klinik in Werneck und erstellt regelmäßig Gutachten zu Beschuldigten. „Der Psychiater soll zum Beispiel klären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für einen Drogenrückfall ist oder ob jemand das Unrecht seiner Tat nicht einsehen will. Bei Mord zum Beispiel.“
Wenn der Verdächtige schweigt
Normalerweise beurteilen Gutachter das durch persönliche Gespräche mit dem Beschuldigten. Aber was ist, wenn dieser nicht mit ihm redet? „Das ist häufig der Fall“, sagt Münzenmayer.
Es komme aber vor, dass der Verdächtige dennoch seine Ärzte oder ehemalige Therapeuten von ihrer Schweigepflicht befreit. „Dann kann sich ein Gutachter ein Bild anhand der Akten machen.“
Ohne die Befreiung von ihrer Schweigepflicht dürfen Ärzte, Therapeuten und Anwälte keine Aussage zum Beschuldigten machen, selbst wenn dieser eines Mordes verdächtigt wird.
„Falls weder persönliche Gespräche noch Akten zur Verfügung stehen, hat der Gutachter nur seine Beobachtungen während des Prozesses, um sich ein Urteil zu bilden. Er muss bei seiner Anhörung dann klar machen, dass es sich bei seiner Einschätzung um reine Hypothesen handelt.“
Der Gutachter könne ebenfalls vor Gericht erklären, dass eine Einschätzung des Angeklagten für ihn nicht möglich war. Das komme allerdings äußerst selten vor.
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