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Schwarzarbeit im Fokus
Zoll: Gastro-Razzia auch im Landkreis Kissingen
Bei einer Razzia des Schweinfurter Hauptzollamts wurden auch Gaststätten im Landkreis Bad Kissingen durchsucht.
Bei einer Razzia des Schweinfurter Hauptzollamts wurden auch Gaststätten im Landkreis Bad Kissingen durchsucht. // Andreas Scholz GS
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion / sw
Bad Kissingen – Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: 80 Beamte und Beamtinnen überprüften 27 Betriebe. Das ist das Ergebnis.
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27 überprüfte Betriebe, 116 befragte Personen und bereits 30 vor Ort eingeleitete Ermittlungsverfahren - so lautet das Ergebnis zu einer Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Schweinfurter Zolls am Freitag, 19. September 2025.

Zwei mögliche Tatorte im Landkreis Bad Kissingen

Auch im Landkreis Bad Kissingen wurden Betriebe von Einsatzkräften des Schweinfurter Zolls auf mögliche Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung überprüft. „In zwei Betrieben haben wir Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit und Mindestlohnunterschreitungen festgestellt“, so Benedikt Danz, Sprecher des Hauptzollamts Schweinfurt.

Mehr als 80 Beamte und Beamtinnen bei der Razzia

Die Kontrollen erfolgten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Mehr als 80 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt waren in ganz Unter- und in großen Teilen Oberfrankens im Einsatz und haben die Beschäftigungsverhältnisse des Personals im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unter die Lupe genommen. Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere Gaststätten, Lieferdienste, Cafés, Schnellimbisse und Hotels.

Auch illegale Beschäftigung im Fokus

Ziel der Überprüfungen waren hauptsächlich die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich in mehr als 80 weiteren Fällen Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: In 21 Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. In 13 Fällen wurden ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, bei denen den angetroffenen Arbeitnehmern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet war. Bei neun Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde. Bei drei angetroffenen Arbeitnehmern wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig gezahlt wurden. In weiteren 35 Fällen wurden Verstöße gegen bestehende Melde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.

Jetzt stehen die Nachprüfungen an

An die durchgeführten Prüfungen und Feststellungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Besonderer Fokus auf Gastronomie

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

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