Drei nachgewiesene tödliche Angriffe von Wölfen auf Schafe hat es zwischen dem 27. August und 5. September 2025 im Raum Riedenberg und Römershag gegeben. Das Landesamt für Umwelt (LfU) bestätigte zeitnah, dass es sich bei den Angreifern, die mehrere Schafe gerissen und andere verletzt hatten, um Fähen (weibliche Wölfe) gehandelt hatte.
Riedenbergs Bürgermeister Roland Römmelt (CSU) forderte bereits nach dem ersten Vorfall vom 27. August, dass Wölfe geschossen werden sollten. Ob und wann Wölfe abgeschossen werden dürfen, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Kissingen.
Forderungen nach Abschuss werden lauter
Zuletzt hatte Ministerpräsident Markus Söder bei seinem Besuch in Schondra gefordert, dass es möglich sein müsse, Wölfe zu entnehmen. Der Schutz der Weidetierhaltung stehe bei diesem Thema an erster Stelle. Damit stellt sich die Frage, wann Wölfe geschossen werden dürfen und wie nun in der Rhön weiter verfahren werden soll.
Was ist über die Wolfsangriffe bekannt?
Zwischen 27. August und 3. September wurden drei Wolfsangriffe bei Riedenberg gemeldet, bei denen fünf Schafe getötet und fünf verletzt wurden. In einem Fall war nur nachweisbar, dass ein Wolf der Verursacher war, in den beiden anderen Fällen wurde jeweils eine bestimmte Fähe als Angreiferin identifiziert. Beide Tiere stammen aus dem Rudel Wildflecken. Ob beide aus demselben Wurf stammen, also gleich alt sind, lässt sich nicht sicher sagen, erklärt das LfU dazu. Neben den bekannten und gemeldeten Fällen soll es weitere Angriffe auf Nutztiere im Raum Riedenberg und Römershag gegeben haben, die allerdings nicht gemeldet wurden.
Wer erteilt eine Genehmigung für einen Abschuss?
Nach drei Angriffen auf Weidetiere in so kurzer Zeit wurden schnell Forderungen nach einem Wolfsabschuss laut. Unter anderem verlangte der Riedenberger Bürgermeister, Roland Römmelt, derartige Konsequenzen. Bislang war für den Erlass einer Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfes die Regierung von Unterfranken zuständig. Seit vergangenem November ist dafür die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, in diesem Fall in Bad Kissingen, zuständig.
Was sind die Voraussetzungen für eine solche Genehmigung?
Eine Genehmigung für den Abschuss von Wölfen gibt es nur in Ausnahmefällen. Aufgrund des hohen Schutzstatus des Wolfes sind sie an sehr enge Bedingungen geknüpft. „Derzeit werden unter Einbeziehung der aktuellen Erkenntnisse die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geprüft“, heißt es dazu aus der Behörde. Vereinfacht dargestellt gibt es zwei Gründe für eine Abschuss-Erlaubnis. Da ist zum einen eine gezielte Annäherung eines Wolfs an Menschen, was in Riedenberg nicht der Fall war. Zum anderen „die Verursachung eines wirtschaftlichen Schadens durch mehrere Rissvorfälle trotz entsprechender Herdenschutzmaßnahmen“.
Die zwei entscheidenden Kriterien dabei sind also mehrere Rissvorfälle und Herdenschutzmaßnahmen.
War in den Riedenberger Fällen Herdenschutz vorhanden?
Hier ist die Auskunft aus dem Landratsamt sehr deutlich: „Lediglich in einem Fall war ausreichender Herdenschutz vorhanden in Form eines elektrifizierten Zauns, der die Weide vollständig umschlossen hat.“
Wie wirkt sich fehlender Herdenschutz auf die Entnahme-Genehmigung aus?
Auch in dieser Frage scheint die Lage klar zu sein. Wenn eine „Entnahmegenehmigung – wie üblich – auf die Nutztierrisse gestützt wird, dann können die Fälle, in denen kein ausreichender Herdenschutz vorhanden war, nicht berücksichtigt werden.“ Das bedeutet für die Wolfsattacken in Riedenberg, dass lediglich für eine von ihnen ein Abschuss gefordert werden kann.
Reicht ein Nutztierangriff schon für eine Entnahme-Genehmigung?
„Da die Entnahmegenehmigung voraussetzt, dass es sich um eine Gegend mit erhöhtem Rissaufkommen handelt, ist ein einzelner Nutztierriss nicht ausreichend“, lautet die Antwort aus dem Landratsamt. Wie viele Risse es sein müssen, lasse sich nicht allgemein beantworten. Es komme auf die konkreten Einzelfälle an.
Dabei spiele unter anderem eine Rolle, ob die Nutztierrisse einem einzigen oder verschiedenen Wölfen zugeordnet werden können. Dass bei den beiden Angriffen bei Riedenberg auf mehrere Schafe, trotz verschiedener Gen-Proben, jeweils nur ein Wolf nachgewiesen werden konnte, führt laut LfU auch zu dem Schluss, „dass hier höchstwahrscheinlich jeweils nur eine Wölfin beteiligt war.“
Sind Abschussgenehmigungen in Vorbereitung oder gar schon erteilt?
Aus dieser Behörde in Bad Kissingen heißt es auf Anfrage: Die Untere Naturschutzbehörde „prüft aktuell, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Entnahmebescheid vorliegen. Nach vorläufiger Einschätzung reichen jedoch die bisherigen Vorfälle hierfür voraussichtlich nicht aus.“
Würde die Öffentlichkeit über eine solche Genehmigung informiert?
„Eine Veröffentlichung ist nicht vorgeschrieben und üblicherweise auch nicht vorgesehen“, stellt die Bad Kissinger Kreisbehörde klar.
Wie bewertet das Landratsamt die Situation?
„Das Landratsamt nimmt die Sorgen der betroffenen Tierhalter sowie auch der übrigen Bevölkerung, die durch die letzten Rissvorfälle im Landkreis Bad Kissingen aufgekommen sind, sehr ernst. Jedoch sind die rechtlichen Hürden für eine Entnahmegenehmigung nach wie vor sehr hoch.“
Wie das LfU empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde Landwirten und Tierhaltern in der Region „dringend, den vorhandenen Herdenschutz zu überprüfen und bestehende Möglichkeiten zu nutzen“. Informationen dazu gibt es beispielsweise auf der Internetseite des LfU. Auch die Behörde selbst stehe für Auskünfte zur Verfügung.
Warum ist Herdenschutz so wichtig?
Weidezäune und andere Maßnahmen gelten als entscheidend für den Schutz der Herden und sind maßgeblich, wenn es um das Thema Schadensersatz und Abschussgenehmigungen geht.
Es gibt aber einen weiteren wichtigen Grund für solche Schutzmaßnahmen. Wie Fachleute immer wieder warnen, soll verhindert werden, dass sich Wölfe an Weidetiere als leichte Beute gewöhnen, dann lernen, Schutzmaßnahmen zu überwinden und schließlich zu Problemwölfen werden.













