Ende November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen Teil der ersten bayerischen Corona-Regeln aus dem April 2020 für unrechtmäßig erklärt. Gut drei Monate später hat das bayerische Gesundheitsministerium nun eine bayernweite Rückzahlungsregelung für zu Unrecht erhobene Bußgelder erlassen.Parkbank-Sitzen wurde nachträglich legalisiert – Corona-Parties nicht Grund für den Zeitverzug sei eine „eingehende Prüfung“ der schriftlichen Urteilsbegründung, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in einer Pressemitteilung.
So bekommt man sein Corona-Bußgeld wieder

München – Ein Teil der bayerischen Corona-Verbote im April 2020 war laut Gerichtsurteil nicht rechtmäßig. Wie der Freistaat zu Unrecht erhobene Bußgelder nun zurückzahlen will.