Es ist nichts weniger als ein Frontalangriff der polnischen Regierung auf die Europäische Union. Das Verfassungsgericht in Warschau hat am Donnerstagabend auf Antrag von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki in einem Urteil entschieden, dass zentrale Teile des EU-Vertrags unvereinbar mit der nationalen Verfassung sind. Entgegen dem Konsens in der Staatengemeinschaft gab es damit nationalem Recht teilweise Vorrang vor EU-Recht.Für Juristen und den Großteil der Europaparlamentarier ist damit eine rote Linie überschritten.
Verfassungsrecht
Polen begehrt gegen die EU auf
Brüssel – Polens Verfassungsgericht hat einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig erklärt und damit einen „Polexit“ wahrscheinlicher gemacht.