Justiz
Keine Entschädigung für Unfall in Kaffeepause
Eine Frau in Italien hat sich auf dem Weg von ihrem Arbeitsplatz zur Kaffeepause in der nahegelegenen Bar das Handgelenk gebrochen. Der Fall landete nun vor dem Obersten Gerichtshof in Rom.
Getty Images
Julius Müller-Meiningen von Julius Müller-Meiningen Fränkischer Tag
Rom – Eine Florentinerin bricht sich in ihrer Kaffeepause das Handgelenk und erhält eine Entschädigung. Nun landete der Fall vor dem Obersten Gerichtshof.

Die Kaffeepause gehört zu jedem richtigen Job dazu, sie wirkt in manchen Fällen geradezu wie der tiefere Sinn aller Beschäftigung. Je nach Chef und Tätigkeit kann sie ausgedehnt oder muss unangenehm verkürzt werden. Manche Existenzen wirken gar wie eine einzige Kaffeepause, angesichts derer man nicht weiß, wer sich mit seiner Daseinsform irrt. Die Fleißigen, Pflichtbewussten oder die stets nach Espresso duftenden Müßiggänger und Müßiggängerinnen.

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