Er habe anfänglich nichts von dem Geschäft gewusst, das sein Mitarbeiter mit einem Kunden vereinbart hatte. Dieser Unternehmer hatte, so scheint es, wenig Ahnung von seinem Geschäft. Obwohl ein Kunde bei dem ehemaligen Höchstadter Unternehmen, das es mittlerweile nicht mehr gibt, eine Anzahlung von insgesamt 46.000 Euro geleistet hatte, wurde das bestellte Fahrzeug nie geliefert (Hinweis der Redaktion: Es handelt sich hier nicht um die Wohnmobile Erlangen GmbH).
Im April dieses Jahres wurde der Fall erstmals verhandelt. Während des Folgetermins erklärte der Angeklagte am Donnerstagvormittag, 23. Oktober, vor dem Amtsgericht Erlangen seine Sicht der Dinge: „Das ist ein Auftragsangebot, aber kein Kaufvertrag.“
Hatte der Kunde tausende Euro allein für ein vermeintliches Angebot gezahlt? „Natürlich ist das ein Kaufvertrag“, unterbrach die Richterin die Ausführungen schroff und entschieden, während sie die Akten studierte. Sie schnitt sowohl dem Angeklagten als auch seiner Verteidigerin während der Verhandlung mehrmals in aller Schärfe das Wort ab. Während der Verhandlung wies die Richterin den Angeklagten zurecht: „Wenn Sie sagen, Sie wissen nicht, was mit Ihrer Firma gelaufen ist, dann müssen Sie sich alles zurechnen lassen, was Ihre Mitarbeiter tun.“
Dreister Wohnmobilbetrug in Höchstadt? Unternehmer vor Amtsgericht Erlangen
Was für den Angeklagten einmal ein Traum von der Selbstständigkeit hätte werden sollen, endete in seiner Verurteilung wegen Betrugs. Die Anklage: Jüngst Unternehmer seiner eigenen Wohnmobil-Firma in Höchstadt, hätte der Mann ein Wohnmobil an einen Kunden verkaufen sollen. Der Käufer habe 2023 mehrere Anzahlungen auf das Fahrzeug an die Firma gezahlt. Zu Beginn mehrere kleinere Überweisungen. Zweimal 5000 Euro im August 2023. Zum Schluss, im Dezember 2023, habe er 18.500 Euro sowie 11.500 Euro an das Unternehmen überwiesen. Insgesamt 46.000 Euro. Auch dieser Traum, vom eigenen Wohnmobil, war zerplatz. Händler und Kunde fanden sich rund zwei Jahre später als Angeklagter und Zeuge vor Gericht wieder.
Bestelltes Wohnmobil nie geliefert – war es vorsätzlicher Betrug?
„Die Frage ist doch, ob ein vorsätzlicher Betrug vorliegt oder nicht“, gab die Verteidigerin zu bedenken. Das war der zentrale Punkt der Gerichtsverhandlung. Nein, sagten der Beschuldigte und seine Verteidigerin. Doch, stellte die Richterin klar.
Der Käufer hatte bei besagtem Mitarbeiter einen Wohnwagen mit Schaltgetriebe bestellt. Allerdings wurde ein solches niemals vom Höchstadter Wohnmobilunternehmen bestellt, dafür aber ein ähnliches Model mit Automatik-Schaltung. Dazu wurden folgende Fragen vor Gericht diskutiert: Warum hatte der Mitarbeiter dem Kunden ein Auto angeworben, welches nicht Teil der Vorbestellungen war? Handelte es sich um einen Fehler oder eine Verwechslung? Warum fiel dies nicht auf?
Hätte der Wohnmobilverkäufer den Wagen umrüsten können? Nein, sagte der Angeklagte. Aus seiner Sicht läge das Problem darin, dass der Kunde etwas bestellt hatte, was die Firma überhaupt nicht liefern bzw. leisten konnte. Der Fehler läge im „Angebot“ selbst. „Das tut nichts zur Sache“, räumte die Richterin ein. „Jeder Händler verkauft Produkte, die er nicht herstellt.“
Wohnmobil-Firma in Höchstadt: Kuriose geschäftliche Beziehungen hinter den Kulissen
Auf dem Papier war es die Firma des Angeklagten. Hinter den Kulissen zog nicht der Vorgänger, sondern das Vor-Vorgänger-Ehepaar noch lange Zeit die Strippen im täglichen Betrieb. Ahnungslos hatte der Angeklagte das Wohnmobilunternehmen nach kurzem Austausch von den ursprünglichen Betreibern übernommen. Warum sein Vorgänger das Unternehmen schon einige Monate nach Übernahme wieder abstoßen wollte, konnte vor Gericht nicht aufgeklärt werden.
Der Angeklagte legte dar, dass beim Erwerb der Firma notariell festgehalten worden wäre, dass das Ehepaar ihn in das Unternehmen einlernen und ihm Händler und Zulieferer vorstellen würde. Dementsprechend war mit dem Ehemann ein Beratervertrag abgeschlossen worden. Die Frau sei geringfügig beschäftigt worden und habe zum Beispiel Bestellungen bei Wohnmobilherstellern getätigt.
Wie auf den Prozessakten hervorgeht, erhielt die Frau ihr monatliches Gehalt. Und das, obwohl kein Arbeitsvertrag mit ihr existierte. „Ich wusste das nicht, dass sie keinen Vertrag hat“, sagte der Angeklagte während der Verhandlung. „Sie wollten die Kontrolle ihrer Firma nicht abgeben“, sagt die Verteidigerin. „Sie haben mir nichts beigebracht“, versucht der Angeklagte seine Ahnungslosigkeit als Unternehmer zu erklären. Nach einem Zwist im Juli 2023 hätte der Unternehmer dem Ehepaar gekündigt. Danach entstanden sukzessive immer größere Probleme im Unternehmen.
Mit Kundenzahlungen den laufenden Betrieb finanziert
Eine dubiosere Entwicklung nimmt die Sache im weiteren Verlauf. Gegen Ende des Jahres 2023 waren die Umsätze gesunken und die Geschäftsführung des Angeklagten bereits aus dem Ruder gelaufen. Wie aus den Prozessakten hervorgeht, verwendete der Angeklagte die Überweisungen des geschädigten Kunden, um laufende Kosten zu decken und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Unternehmen in Höchstadt insolvent: eine Million Euro Schulden
Das Hin und Her vor Gericht zeigte letztendlich, darin waren sich die Verteidigerin und Richterin einig, die Naivität und Blauäugigkeit des Angeklagten. Das spiegelt auch die finanzielle Situation des Unternehmers. Nachdem seine Firma in die roten Zahlen gerutscht war, habe ihm schließlich seine Bank Anfang 2024 die Finanzierung gekündigt. Einen Monat später sei der Angeklagte schon, laut Angaben der Richterin, mit fast einer Million Euro Schulden beim Insolvenzverwalter gesessen.
Mit Kundenzahlungen Löcher gestopft - Höchstadter Firmenchef verurteilt
Nach einem Rechtsgespräch wechselten Verteidigerin und Angeklagter schließlich ihre Strategie: Der Mann räumte ein Geständnis ein. Wegen des Geständnisses verkürzte die Richterin die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafdauer auf ein Jahr und drei Monate mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, außerdem Schadensersatzzahlungen an den Geschädigten. Zwar nehme sie dem Angeklagten ab, dass er nicht vorhatte, jemanden zu betrügen. Ausschlaggebend für das Urteil war jedoch etwas anderes: „Sie haben mit den Kundenzahlungen Löcher gestopft“, führte die Richterin aus. „Das, meinen wir, ist ein Betrug.“
„Es war eine besondere Situation, aus der mein Mandant nicht mehr herauskam“, lauteten die letzten Worte der Verteidigerin. „Es ergibt das Bild eines unfähigen Geschäftsmannes“, sagte sie und fügte, als würde sie über ein Schulkind sprechen, hinzu: „Er hat sich bemüht.“













