Die krautigen Pflänzchen sind mit regelmäßigen Abständen in Töpfe gestellt. Ebenfalls ordentlich in Reihe montiert scheint an der Decke das künstliche Licht. Damit sollen die Cannabispflanzen wachsen und Blüten bilden.
Das Bild stammt aus einer Wohnung in Adelsdorf. Während der Verhandlung am Amtsgericht in Erlangen wird es als Teil der Begutachtung der Beweismittel an die Wand projiziert. 155 Cannabispflanzen und eine Vielzahl an Anbauutensilien, sowie Listen von Schuldnern habe die Polizei bei der Festnahme des Dealers sichergestellt. Das sagt ein Polizeibeamter an diesem Tag vor Gericht aus. Die Staatsanwältin spricht von professionellem Anbau.
Cannabis-Dealer aus Erlangen-Höchstadt vor Gericht
Ein Mann aus Adelsdorf hatte sich am Montag, 19. Januar, am Amtsgericht Erlangen wegen gewerbsmäßigem Handel mit Cannabis und gewerbsmäßigem und vorsätzlichem Handel mit Betäubungsmitteln verantworten müssen. Im Juli 2025 fanden Polizeibeamte nach einem eingegangenen Hinweis rund 29 Kilogramm Marihuana und155 Cannabispflanzen in der Wohnung des Mannes. Daneben wurden auch rund acht Gramm Haschisch, 400 Gramm Marihuanamehl und 20 Gramm Amphetamine sichergestellt. In einem Tresor fanden die Beamten darüber hinaus über 5000 Euro Bargeld.
Außer dem Dealer habe die Polizei bei Ankunft auch den minderjährigen Sohn des Mannes aufgefunden, der sich zu der Zeit in der Wohnung aufgehalten habe. Pflanzen und Anbaumittel wären überall zu finden und zugänglich gewesen, zusammen mit Dosen unterschiedlicher Cannabis-Sorten. Laut der Aussage des Polizeibeamten vor Gericht, fand man im Kühlschrank mehrere Päckchen mit weißem Pulver.
Dealer-Prozess in Erlangen: Drogenabhängigheit und abgebrochene Ausbildungen
Wann der 38-Jährige anfing, in seiner Wohnung Cannabis anzubauen, ob er damit die Region belieferte oder es anderweitig verkaufte – all das kam während der Gerichtverhandlung nicht zur Sprache. Aber, es war nicht das erste Mal, das er wegen Drogenhandel vor Gericht stand, wie aus seinem Strafregister hervorging. Bereits im Jahr 2010 sei er wegen Drogenhandels verurteilt worden.
Was sich in den Jahren zwischen diesen beiden Drogenprozessen abgespielt haben muss, ließ die Rechtsvertreter vor Gericht zu dem Schluss kommen, dass das Dealen mit einer Sucht einherging. Das war nicht nur das Ergebnis der Haarprobe des Angeklagten, die positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC), Cannabiol, Amphetamin, Cocain und Noacocain getestet wurde.
Der sachverständige Forensiker verdeutlichte die Situation vor Gericht wie folgt: Der Angeklagte habe den Kontakt zu seiner Ex-Freundin und deren Kindern verloren. Er habe „alles in den Sand gesetzt“, sagt der Sachverständige. Grund dafür wäre der Drogenkonsum gewesen. Durch den Anbau von Cannabis habe der Beschuldigte nicht nur seinen eigenen Marihuanakonsum, sondern zeitweise vor allem den Konsum von Kokain finanziert.
Als Konsequenz seiner Sucht habe der Beschuldigte mehrere Ausbildungen abgebrochen. Er sei nicht mehr arbeitsfähig gewesen und konnte keine Beschäftigung dauerhaft halten.„Der Trennungsgrund waren ebenfalls Drogen“ führte der Sachverständige aus. Seit sechs Jahren arbeitslos, habe der Angeklagte seinen Lebensunterhalt durch die finanzielle Unterstützung seiner Familie bestritten. Seine Wohnung, das gab der Mann vor Gericht an, gehöre Freunden.
„Er hat keinen Besitz und hat nichts geschaffen. Hat alles in den Sand gesetzt. Es ist offensichtlich, dass er Hilfe braucht", schloss der Sachverständige seine Ausführungen ab.
„Durch Drogensucht abgestützt"
Welche Zukunft dem Dealer bevorsteht, darüber zogen sich die Richterin, Staatsanwältin und Verteidigerin lange Zeit zu einem Rechtsgespräch zurück. Währenddessen wartete im Gerichtssaal der Beschuldigte auf der Anklagebank, und viele seiner Angehörigen auf den Zuschauerbänken.
Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung lag beim Angeklagten. „Ich bin durch Drogensucht auf illegales Leben gekommen , bin abgestürzt und hoffe dass mir das Gericht die Möglichkeit gibt ein legales Leben zu führen und für meine Kinder da zu sein", erklärte er.
In Bezug auf das Strafmaß sprach zu Gunsten des Angeklagten, dass er ein vollumfängliches Geständnis einräumte. Ein Umstand trug dazu bei, dass die Strafe ebenfalls milder ausfiel. „Bei Cannabis handelt es sich um eine weiche Droge“, sagte die Richterin während der Urteilsverkündung. Vor der Teillegalisierung 2024, wäre der Fall mit Sicherheit vor dem Landesgericht verhandelt und härter bestraft worden. Die Richterin verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.














