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Waffen zuhause gehortet
Bewaffneter Drogenhandel in Erlangen: Dealer verurteilt
Rechtsanwalt Holger Zebisch und der Angeklagte am Amtsgericht Erlangen.
Rechtsanwalt Holger Zebisch und der Angeklagte am Amtsgericht Erlangen. // Foto: Udo Güldner
Erlangen – Messer, Schlagstock und Pistole werden einem Mann aus Erlangen zum Verhängnis. Das Amtsgericht in Erlangen verurteilt ihn wegen bewaffnetem Drogenhandel. Wie er sich lange Zeit erfolgreich versteckte.

Er hat sich solche Mühe gegeben, nicht aufzufallen. Seine Lieferanten in Nürnberg und Erlangen kennen ihn nur unter einem Spitznamen. Das Smartphone für die Kontakte ins Drogenmilieu hat er sich mit Fake-Personalien besorgt. Zudem verwendet er in den Chats die Sofort-Löschen-Funktion. So bleiben nicht allzu viele digitale Spuren.

Bewaffneter Drogenhandel in Erlangen: Dealer verurteilt

Wenn er vor die Türe geht, achtet er darauf, nicht verfolgt zu werden. Und er lebt in einem Zimmer bei einer Bekannten, ohne dass irgendwelche Behörden davon etwas wissen. Wenn man nach ihm sucht, glaubt man ihn in Büchenbach zu finden – in einer leeren Wohnung. Immerhin kennt sich der Mann aus Erlangen mit den Methoden der Drogenfahndung aus. Er selbst ist ihnen schon mehrfach ins Netz gegangen.  

Urteil am Amtsgericht: Mann aus Erlangen konsumiert Crystal Meth

Seine kriminelle Karriere an den Amtsgerichten von Erlangen, Bamberg, Würzburg und Forchheim beginnt, da ist er noch minderjährig. Es geht um Drogendelikte wie den Handel mit größeren Mengen, aber auch um die Folgen des Konsums von Crystal Meth, Kokain oder Ecstasy: gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, versuchte Nötigung, sowie Verstöße gegen das Waffengesetz.

Und natürlich um die Beschaffung der finanziellen Mittel: Diebstahl und Computerbetrug, Betrug und Urkundenfälschung, sowie Hehlerei. Immer wieder gibt man ihm eine Bewährungschance – und jedes Mal vergibt er sie wieder.

Erlanger schon einmal im Gefängnis

Dann muss er in den Knast. Einmal verurteilt ihn sogar das Landgericht Nürnberg/Fürth zu viereinhalb Jahren. Die Zeit nutzt er, um seinen Schulabschluss nachzuholen und seine Ausbildung zu beenden. Die Ermittler der Kriminalpolizei Erlangen kommen dem 45-jährigen Dealer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf die Schliche.

Auch wenn es etwas dauert und die Überwachung und Ausspähung, etwa das Abhören eines Auto-Innenraums oder die Observation des Mannes, einigen Aufwand bedeuten. Um festzustellen, wie viel Crystal Meth der Mann von seiner Lieferantin aus Nürnberg erhalten hat, stellt man im Labor des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen sogar einen Social-Media-Post nach.

Polizei findet Feinwaage und Waffen in Wohnung in Erlangen

Die Menge des auf einem Foto abgebildeten Crystal Meth wird so auf rund acht Gramm geschätzt. Der Mann soll in seiner früheren Heimatstadt aber auch 50 Gramm Speed erworben haben. Am Ende stehen die Beamten vor seiner Türe und durchsuchen die Unterkunft in Sieglitzhof. Dort finden sie Utensilien, die ein Drogenhändler braucht: Eine Feinwaage, Druckverschlusstütchen und ein Vakuumiergerät zum Portionieren und Verpacken des Stoffes.  Außerdem eine Schuldner- und Lieferliste und natürlich den Stoff. Immerhin fast 150 Gramm Haschisch und mehr als 200 Gramm Marihuana. Das meiste davon in guter Qualität.

Kritisch wird es für den Dealer erst, als auch Waffen und gefährliche Gegenstände auftauchen  – und zwar griffbereit in der Nähe der Rauschgift-Vorräte. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die eigene Ware vor diebischen oder gar räuberischen Kunden zu schützen. Ein kleines Messer mit sieben Zentimeter langer Klinge (Neck-Knife), ein einsatzbereiter Teleskop-Schlagstock und eine Schreckschusswaffe mitsamt Munition.

Ein Gutachten des Landeskriminalamtes in München stuft den Gas-Alarm-Revolver als gefährlich ein. Wenn man damit auf empfindliche Regionen wie das Auge abdrückt oder einen aufgesetzten Schuss abgibt, kann es durch die Verbrennungsgase zu schlimmen Verletzungen bis hinab auf den Knochen kommen.

Urteil am Amtsgericht Erlangen: Drei Jahre Freiheitsstrafe 

Dadurch wird aus einfachem Handel mit Cannabis-Produkten ein bewaffnetes Handeltreiben. Da beginnt die Strafe erst bei zwei Jahren. Wobei der Dealer noch Glück hat, dass in seinen Schränken keine harten Betäubungsmittel (BTM)  gefunden werden. Sonst wäre man sofort bei mindestens fünf Jahren Gefängnis und säße am Landgericht Nürnberg/Fürth.

So ist das Schöffengericht am Amtsgericht Erlangen zuständig. Dort gibt es einen Deal: Geständnis gegen Strafrabatt. Am Ende verurteilen Richterin Frank-Dauphin und die beiden Schöffen den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Weil die Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stehen, greift der Paragraf 35 im BTM-Gesetz. D

Das bedeutet, dass der Mann nach sieben Monaten Untersuchungshaft nun noch fünf Monate hinter Gittern bleiben muss. Danach hat er noch zwei Jahre Reststrafe. Wenn er die anschließende sechsmonatige Suchtbehandlung in einer Spezialklinik durchsteht, können die übrigen eineinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Dann hätte er tatsächlich eine Chance, von den berauschenden Substanzen wegzukommen. Sonst wird er wieder und wieder auf der Anklagebank landen. Und irgendwann für immer aus dem Verkehr gezogen werden. 

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