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Urteil am Landgericht Nürnberg
Drogen und Schizophrenie: Erlanger sticht auf Freundin ein
Wegen versuchten Totschlags hat sich ein Erlanger am Landgericht in Nürnberg verantworten müssen.
Wegen versuchten Totschlags hat sich ein Erlanger am Landgericht in Nürnberg verantworten müssen. // Foto: Daniel Karmann/ dpa
Erlangen – Wegen versuchten Totschlags hat sich ein Erlanger am Landgericht in Nürnberg verantworten müssen. Am zweiten Verhandlungstag gab die Mutter des Opfers Einblicke in die Drogenbeziehung des Paars.

„Er hatte zur Tatzeit gesagt, er habe mit dem Teufel zu tun“, sagt der psychologische Gutachter während des zweiten Verhandlungstags. Weil er mit einem Messer auf seine Ex-Freundin einstach, musste sich ein 25-Jähriger aus Erlangen, am Mittwoch, 26. November, wegen versuchtem Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.

Versuchter Totschlag in Erlangen: Mann überfällt Freundin mit Messer

Lukas M. (Name von der Redaktion geändert) hatte an einem Donnerstagmorgen im April 2025 seine Freundin Jana K. (Name von der Redaktion geändert) in der gemeinsamen Wohnung im Schlaf überfallen. Er presste ein getränktes Tuch auf Mund und Nase des Opfers. Danach stach M. mit einem Messer mindestens fünfmal auf den Hals- und Kopfbereich Jana K.s ein. K. gelingt es an diesem Morgen einen Notruf abzusetzen, der wohl ihr Leben gerettet hat. Nach der Tat verbrachte K. mehrere Wochen in der Psychiatrie. Wegen der durchtrennten Nerven kann sie ihre linke Gesichtshälfte nicht mehr richtig bewegen.

Prozess am Landgericht Nürnberg: 25-Jähriger leidet an Schizophrenie

Der Beschuldigte M. leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Dem nicht genug, waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor der Tat zwei Psychosen bei M. ausgebrochen. Das hatte der Angeklagte gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen angegeben. Als er seine Ex-Freundin während eines neuen psychotischen Schubs angriff, hielt er sie für gefährlich und dachte, er müsse um sein Leben kämpfen. Lukas M. glaubte Jana K. wäre der Teufel.

Drogenmilieu: Erlanger konsumierte und handelte mit Amphetaminen

Auslöser für M.s seelische Leiden mag ein traumatisches Erlebnis gewesen sein. M. gab an, im Alter von 22 Jahren entführt, unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden zu sein. Auch im weiteren Verlauf seines Lebens spielen Drogen eine Rolle. Wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln war M. im Jugendarrest gelandet. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit wegen Erwerb von Amphetaminen und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (seine Ex-Freundin).

Drogen auf Instagram und TikTok: Paar filmte seinen Konsum

„Sniefen, ziehen, rauchen“ – das war ein Bestandteil der Beziehung zwischen K. und M. „Keine Ahnung, was die gemacht haben“, sagt die Mutter von Jana K. im Zeugenstand vor Gericht. Sie lernte M. vor ungefähr einem Jahr als „Kumpel“ ihrer Freundin kennen. Die Beziehung von K. und M. fällt nach der Beschreibung der Mutter in eine Zeit, in der K. und M. in unstrukturierten und wenig stabilen Zuständen gelebt haben müssen.

„Die ehrliche Antwort: beide haben einen Arschtritt gebraucht. Schlechtes Wetter? Ach komm, wir bleiben zu Hause. –Ihr müsst euch arbeitslos melden, steht endlich auf!“, illustriert K.s Mutter. Den Drogenkonsum habe sie nie mit eigenen Augen gesehen. „Vom Hörensagen der Freunde“, habe sie vom Ecstasy-Konsum der Tochter gehört. Hinzukommt, das Paar versuchte wohl sich in den sozialen Medien mit den Drogen zu profilieren. „Da braucht man nur bei TikTok und Instagram schauen. Die beiden haben Videos von dem Zeug hochgeladen – über das, was sie genommen haben“, berichtet K.s Mutter, „Sie haben gesagt: Das ist ja nur Spaß.“

Familie des Opfers wusste von der psychischen Krankheit des Angeklagten

„Er war immer freundlich und zuvorkommend. Ich persönlich kann gegen ihn nichts sagen“, sagt die Zeugin vor Gericht. K.s Mutter hebt beide Hände hoch nach oben, fast wie eine Wehklage, dann schaut sie in Richtung des Angeklagten.

Über die Zeit hatte M. einen Bezug zu der Familie seiner Ex-Freundin aufgebaut. Sie wussten von seinem Aufenthalt in der Psychiatrie. Seine Ex-Freundin hatte ihn regelmäßig begleitet, um seine Medikamente abzuholen. „Er hat nicht gelogen“, sagt die Mutter. „Hat von Anfang an gesagt, dass er Tabletten schluckt.“ Die Diagnose kannte K.s Mutter jedoch nicht. „Das war seine persönliche Sache“, so ihre Meinung. „Er hat nicht gesagt, welche Krankheit er hat – aber er hat auch erzählt, es gibt ‚gut‘ und ‚böse‘. Als es ihm schlecht ging, habe er sich einweisen lassen wollen. „Mein Mann und ich haben zu ihm gesagt: dann geh bitte, du brauchst es“, erinnert sich die Zeugin. 

Angeklagter sprach wochenlang von Dämonen und Engeln

Hätte die Familie die Beziehung ihrer Tochter anders beurteilt, wenn sie von M.s. Krankheitsbild gewusst hätten? Am ersten Verhandlungstag gab Jana K. an, ihr Ex-Freund habe in den Wochen vor dem Tötungsversuch von Dämonen und Engeln gesprochen. Im Februar dieses Jahres endete ein Streit zwischen dem Paar für K. in einem Krankenhausaufenthalt. Wie die Mutter berichtet, hätte eine Ärztin damals eindringlich gewarnt: „Die Ärztin hat zu ihr gesagt: Du musst dich trennen, er sticht dich sonst ab.“ Dann brach die schizophrene Psychose aus. M. griff seine Ex-Freundin an. „Warum stirbst du nicht?“, hätte M. während der Tat wiederholt gerufen. 

Angeklagter wegen Krankheitsbild nicht schuldfähig

M. hatte laut einem toxikologischen Gutachten zur Tatzeit keinen Alkohol im Blut und stand nicht unter Drogeneinfluss. Trotzdem geht der psychologische Sachverständige davon aus, dass ein Konsum im Vorfeld der Tat M.s Symptome gefördert haben muss. „Er war entrückt von der Realität. Konnte sein Handeln nicht mehr sinnvoll der Realität anpassen, hatte massive Überlebensängste“, beschreibt der Psychiater. In solch einem Moment wären Impulskontrolle und Steuerungsfähigkeit einer Person aufgehoben.

Seine Verteidigung plädiert auf Bewährung. Dem gibt der Richter nicht statt und führt aus: M.s Krankheit ist nicht heilbar. Medikamente sind ein Leben lang notwendig, um die Symptome unter Kontrolle zu halten. Das wäre die Grundlage, um sich ein stabiles Leben aufzubauen. In der Vergangenheit habe M. das nicht getan, nahm die Medikamente nicht regelmäßig, setzte sie ab, weil er dachte, geheilt zu sein. Stattdessen die Drogen, gegen besseres Wissen dadurch sein Krankheitsbild zu verschlimmern.

„Eine Bewährung ist vollkommen ausgeschlossen“, heißt es weiter.  M. wird sich zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus begeben müssen, damit er lernt, mit seiner Krankheit besser umzugehen. Tue er das nicht, bleibe er eine Gefahr für sich und andere, sagt der Richter. Sein Urteil sei keine Strafe, weil man ihn nicht bestrafen könne. M. ist strafunfähig. Darin sind sich die Juristen vor Gericht einig.

 

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