Familienpolitik Bald Mutterschutz für Selbstständige? Umsetzung noch unklar Prien will im kommenden Jahr einen Vorschlag zum Mutterschutz für Selbstständige vorlegen. (Archivbild) // Bernd von Jutrczenka/dpa von dpa TEILEN  29.09.2025 Berlin – Familienministerin Prien kennt das Problem aus eigener Erfahrung: Selbstständige Frauen müssen für den Mutterschutz bislang selbst vorsorgen. Das soll sich in Zukunft ändern. Artikel anhören Sie können uns nicht hören? Diese Funktion können Sie exklusiv mit PLUS nutzen. Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Audioinhalte, Artikel und vieles mehr. Vorlesefunktion freischalten Bereits -Zugriff? Jetzt Anmelden Für selbstständige Frauen könnte der Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz ein Stück näher rücken. «Ich gehe davon aus, dass wir Anfang nächsten Jahres dem Parlament dazu einen Vorschlag vorlegen werden», kündigte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) an. «Aber die Umsetzung ist noch unklar.» Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgehalten, «zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle» prüfen zu wollen, um auch selbstständigen Müttern künftig die vollen Mutterschutzleistungen zu ermöglichen. Ministerin war auch selbst betroffen Prien sagte dazu dem RND, bei Angestellten würden diese über eine Umlage finanziert, die es bei Selbstständigen jedoch nicht gebe. «Eine vergleichbare Umlage für Selbstständige wäre auch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das möchte ich nicht. Wir müssen also andere Finanzierungswege finden. Das ist nicht ganz einfach», betonte die Ministerin, die einst auch selbst betroffen war. «Als selbstständige Anwältin hatte ich damals auch keinen Anspruch auf Mutterschutz. Da musste ich die Zeit aus Ersparnissen finanzieren.» Das Mutterschutzgesetz gilt bislang nur für Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen. Selbstständige können sich dagegen lediglich freiwillig absichern, um in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Ersatz für den Verdienstausfall zu erhalten – etwa über eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.