Recht auf Reparatur
„Kurzlebige Schrottprodukte“ sollen verschwinden
Durch Elektroschrott entstehen in der EU jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Das soll sich ändern.
Christian Charisius, dpa
Katrin Pribyl von Katrin Pribyl Fränkischer Tag
Brüssel – Die EU-Kommission will den europäischen Verbrauchern ein Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger, Kühlschränke und Waschmaschinen geben – und das gesetzlich verankern.

Es ist nicht nur eine umweltpolitische Sünde, sondern auch ein Ärgernis für Verbraucher: Ob die Waschmaschine streikt, der Staubsauger den Geist aufgibt oder der Ofen nicht mehr geht – in den meisten Fällen sind die Bürger gezwungen, ihr nicht mehr funktionierendes Haushalts- oder Elektrogerät wegzuwerfen und durch ein neues Modell zu ersetzen.

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