Recht auf Reparatur „Kurzlebige Schrottprodukte“ sollen verschwinden Christian Charisius, dpa von Katrin Pribyl TEILEN  22.03.2023 Brüssel – Die EU-Kommission will den europäischen Verbrauchern ein Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger, Kühlschränke und Waschmaschinen geben – und das gesetzlich verankern. Artikel anhören Sie können uns nicht hören? Diese Funktion können Sie exklusiv mit PLUS nutzen. Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Audioinhalte, Artikel und vieles mehr. Vorlesefunktion freischalten Bereits -Zugriff? Jetzt Anmelden Na, erwischt! Du bist wohl ein bisschen zu neugierig, was?