Ein deutsches Sprichwort lautet: Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare! Neben der Lohn- und Einkommensteuererklärung ist für viele in diesem Jahr auch die Grundsteuererklärung fällig - natürlich per Formular. Ob in Papierform oder online auf dem Elster-Steuerportal der Finanzverwaltung: Die verlängerte Frist zur Abgabe läuft nun unerbittlich am 31. Januar ab. Bis dahin will das Finanzamt von allen, die ein Grundstück besitzen oder eine Landwirtschaft betreiben, die Erklärung sehen.
Bamberger Experte verrät das Grundsteuer-Geheimnis

Bamberg – Bis 31. Januar müssen Immobilieneigentümer und Landwirte eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Was sich ändert und wie Sie die Sache leicht erledigen.