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Tipps für Verbraucher
Die 8 wichtigsten Fragen zur Energieabrechnung
Nachzahlungen, höhere Abschläge, Existenzängste? Die hohen Energiepreise belasten die Menschen.Forchheim & Fränkische Schweiz
Nachzahlungen, höhere Abschläge, Existenzängste? Die hohen Energiepreise belasten die Menschen. // Symbolbild: Wolfilser, stock.adobe.com
Forchheim – Einmal im Jahr ist es so weit – dann melden sich die Energieversorger mit den Jahresabrechnungen zu Wort. Was in diesem Jahr auf Verbraucher zukommt und welche Rechte sie haben. Ein Überblick.

Viele haben oder bekommen in den nächsten Tagen ihre Jahresabrechnungen für Gas und Strom. Hier die wichtigsten Fragen, beantwortet von den Experten der Verbraucherzentrale Bayern.

Zur Entlastung gibt es Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Wie funktionieren die?

Ab März greift eine Gaspreisbremse, die rückwirkend zum 1. Januar gilt. Deckelung auf maximal 12 Cent pro Kilowattstunde für gewissen Verbrauch (inklusive Steuern und staatlichen Preisbestandteilen).

Zudem kommt ab März eine ebenfalls rückwirkende Strompreisbremse. Der Basisverbrauch bleibt für private Haushalte günstiger (80 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose, maximal 40 Cent pro Kilowattstunde). Nur wer mehr verbraucht, muss dann deutlich mehr zahlen.

Die Preisbremsen gelten voraussichtlich bis Ende April 2024.

Dennoch kein Geld für die Rechnung – was tun?

Wer die Nachzahlung nicht aus dem Einkommen zahlen kann, sollte sich an das Jobcenter oder Sozialamt wenden. Auch mit einem geringen Einkommen lässt sich ein Antrag auf deren Leistungen stellen.

Wer trotz höheren Einkommens die Rechnung nicht zahlen kann, könnte versuchen, mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln.

Was ist, wenn ich an meinen Versorger nicht zahlen kann? Droht mir dann eine Gassperre?

Wer mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug ist, dem kann der Versorger die Energie sperren.

Zuvor muss der jedoch eine Sperrandrohung vier Wochen vorher und eine weitere Sperrankündigung acht Tage vorher schicken. Er ist zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten.

Wie prüfe ich, ob meine Jahresabrechnung korrekt ist?

Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Es lohnt sich zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Sollte die Rechnung Fehler enthalten, kann sie beanstandet werden.

Folgende Fragen sollten sich Verbraucher stellen: Stimmt die Zählernummer? Stimmen Anfangs- und Endzählerstand? Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt? Ist der korrekte Preis angegeben? Sind die Zahlungen richtig verbucht? Ist der neue Abschlag korrekt berechnet?

Kann ich wegen einer Preiserhöhung den Vertrag kündigen?

Ja, das geht. Im Energiewirtschaftsgesetz (Paragraf 41 Abs. 5 und 6) ist klar geregelt, dass Kunden zu dem Tag kündigen können, an dem geänderte Preise in Kraft treten sollen.

Dennoch sollte eine Kündigung gut überlegt sein; sie kann finanziell vorteilhaft sein, muss es aber nicht.

Beispiel Gas: Es gibt zwei Möglichkeiten, die man vor einer Kündigung prüfen sollte.

Lohnt es sich, in die örtliche Grundversorgung (etwa bei den Stadtwerken) zu wechseln? Dort gibt es derzeit oft günstigere Tarife als in Sonderverträgen, die allerdings vom Preis her schneller angepasst werden können.

Für den Wechsel in die Grundversorgung kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (wegen der angekündigten, höheren Preise). In der Regel hat man einen Monat Zeit für eine solche Kündigung.

Oder gibt es einen Anbieter, bei dem es einen neuen Sondervertrag zu günstigeren Preisen gibt? Wichtig: Auch andere Versorger werden auf die derzeit stark steigenden Gaspreise reagieren. Eventuell lohnt sich ein Tarif mit langer Preisbindung. Entscheidend ist, vor einem Wechsel die verschiedenen Möglichkeiten sorgfältig durchzurechnen.

Was tun, wenn mein Energieversorger nicht mehr liefert?

Sollte der Anbieter die Belieferung stoppen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Die Versorgung wird nicht unterbrochen.

In dem Fall gelten dann die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) oder Gas (GasGVV). Das bedeutet unter anderem, dass man eine durch den Grundversorger vorgenommene Belieferung fristlos kündigen und zügig in einen günstigeren Tarif wechseln kann.

Wie behalte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?

Es ist ratsam, die Zählerstände mindestens einmal im Quartal zu kontrollieren und sie gegebenenfalls in einer Tabelle zu notieren.

Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass die Abschlagszahlungen zum Verbrauch passen und weder zu niedrig noch deutlich zu hoch bemessen sind.

Zu niedrige Abschlagszahlungen können zu hohen Nachforderungen bei der Jahresrechnung führen. Bei Bedarf kann man die Anpassung der Abschlagszahlung beim Versorger beantragen.

Wie kann ich einfach Strom und Gas sparen?

Laut Energieexperten ließen sich rund 20 Prozent der Heizenergie durch das eigene Verhalten beeinflussen. So bringe eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad bereits eine Einsparung von sechs Prozent.

Strom sparen lasse sich beispielsweise über moderne Elektrogeräte (Kühl- und Gefriergerät, Geschirrspüler oder Waschmaschine) mit einer guten Effizienzklasse, dem Verzicht auf den Stand-by-Modus und das Ausschalten von Lichtern und anderen Geräten, wenn man sie gerade nicht braucht.

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