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Fragen und Antworten
Grundsteuerreform – Was Eigentümer wissen müssen
Die neue Grundsteuer erfordert jede Menge Papierkram – mit dem potenziellen Resultat eines Nullsummenspiels.Forchheim & Fränkische Schweiz
Die neue Grundsteuer erfordert jede Menge Papierkram – mit dem potenziellen Resultat eines Nullsummenspiels. // Grafik: SH
LKR Forchheim – Mit der "zweiten Steuererklärung" kommt auf Haus- und Grundbesitzer ab Juli viel Arbeit zu. Wo Fallstricke liegen und warum manche mehr zahlen müssen.

Post vom Finanzamt lässt in der Regel aufhorchen. Ab 1. Juli wird es vor allem für Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken interessant, denn dann müssen sie eine Art zweiter Steuererklärung abgeben. Die wichtigsten Fragen über die Grundsteuerreform erklären wir hier:

1. Was ist die Grundsteuer?

„Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben“, erklärt Jürgen Schüpferling vom Verband Haus und Grund. Bezahlt werden müsse unabhängig davon, ob und wie Flurstücke oder Gebäude genutzt werden.

Jürgen Schüpferling, Forchheimer Rechtsanwalt und Vertreter des Verbandes Haus und Grund.Forchheim & Fränkische Schweiz
Jürgen Schüpferling, Forchheimer Rechtsanwalt und Vertreter des Verbandes Haus und Grund. // Schüpferling

Über den Hebesatz legen die Kommunen die Höhe der Steuer fest. Die Einnahmen kommen Städten und Gemeinden zugute, die nicht selten etwa Schwimmbäder oder ähnliches finanzieren. Beispiel Forchheim: Wie die Stadt mitteilt, habe sie 2021 gut 4,7 Millionen Euro über die Grundsteuer B (bauliche Grundstücke) eingenommen.

2. Wieso muss sich die Berechnung überhaupt ändern?

Laut des Forchheimer Rechtsanwalts Schüpferling hat das Bundesverfassungsgericht die noch geltende Grundsteuerregelung 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung verlangt. Die Länder können eigene Modelle einführen, was Bayern tut. Die Grundsteuer im Freistaat wird ab 2025 an den Größen sowie der Nutzung der Grundstücks- und Gebäudeflächen ausgerichtet.

3. Was müssen hiesige Immobilienbesitzer jetzt tun?

„Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben“, sagt Schüpferling. Diese könne entweder online über das Elster-Portal abgegeben oder in Papierform eingereicht werden.

Abgefragt werden in der Regel Einheitswertaktenzeichen, Eigentümerangaben, Angaben zum Grundstück wie Lage und Flurnummer, Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie dessen Nutzung. Wie der Eigenheimerverband mitteilt, kämen bei Besonderheiten wie Ermäßigungen oder teilweisen Steuerbefreiungen Angaben hinzu.

Bammersdorf, Landkreis, ganz Bayern: Eigenheimbesitzer müssen ab Juli über ihre Immobilien und Grundstücke informieren. Hierbei gibt es einiges zu beachten.Forchheim & Fränkische Schweiz
Bammersdorf, Landkreis, ganz Bayern: Eigenheimbesitzer müssen ab Juli über ihre Immobilien und Grundstücke informieren. Hierbei gibt es einiges zu beachten. // Barbara Herbst

4. Wo bekommt man die Daten her?

Bei Grundstücksflächen handele es sich um die tatsächlichen Grundstücksgrößen, die aus dem Grundbuch oder dem Liegenschaftskataster entnommen werden können, sagt Jürgen Schüpferling. Darüber hinaus solle ein Zugang für den Bayern-Atlas ermöglicht werden.

„Für Wohngebäude ist die Wohnfläche relevant, die sich nach der Wohnflächenverordnung bemisst. Flächenangaben können dem Bauantrag, Kaufverträgen oder Gebäudeplänen entnommen werden. Liegen keine Angaben vor, muss die Fläche neu ausgemessen werden.“ Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022, spätere Anbauten oder ähnliches müssen nicht mehr berücksichtigt werden.

„Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, sagte Haus und Grund-Präsident Kai Warnecke der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem, wer sein Haus oder Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, die Unterlagen zusammenzusuchen. Für die nötigen Recherchen dürften die Eigentümer zudem kaum fachlichen Beistand wie Architekten oder Steuerberater finden. Deshalb fordert Haus und Grund gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023.

Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt  ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Ein Rechenbeispiel für Forchheim.Forchheim & Fränkische Schweiz
Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Ein Rechenbeispiel für Forchheim. // Grafik: SH

5. Was passiert, wenn ich es nicht rechtzeitig schaffe?

Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer zwar erst ab 2025. Aber wer die Frist verpasst, müsse laut dem Verband privater Bauherren mit Zwangsgeldern oder Behörden-Schätzungen rechnen. Diese könnten im Zweifel für die Eigentümer nachteilig sein.

6. Wird es teurer?

„Es ist politisch beabsichtigt, dass die neue Grundsteuer in der Höhe in etwa der alten Grundsteuer entsprechen soll“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Schüpferling. Aber dennoch könnten einige bald mehr, andere vielleicht sogar weniger Grundsteuer bezahlen.

Denn wie bisher bestimmen die Kommunen über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer. Festlegen werden sie die Sätze in 2024, das heißt, dass dann erst aus dem Grundsteuerbescheid klar wird, wie hoch die Steuer ab 2025 tatsächlich ausfällt.

Schon jetzt variieren die Hebesätze im Landkreis stark. Laut einer IHK-Umfrage aus dem Jahr 2021 stehen Ebermannstadt, Gößweinstein und Wiesenttal mit Hebesätzen von 480 Prozent an der Spitze, am günstigsten ist es mit 325 in Hiltpoltstein sowie mit 330 in Hallerndorf, Heroldsbach und Wiesenthau.

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