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Einiges zu tun
Polizei Kronach meldet Drogenfahrt, Diebstahl, Schmierereien
Polizeimeldungen
Die Polizei hatte einiges zu tun. // Symbolbild: Carsten Rehder/dpa
Signet des Fränkischen Tags
Kronach – Die Beamten der Polizei Kronach verzeichneten einige Delikte: An einem Audi wurde die Heckscheibe eingeschlagen, es gab einen Fahrraddiebstahl, eine Drogenfahrt und weitere Schmierereien in Lahm.

Kronach: Zwischen 4. und 5. Juni schlug ein bislang unbekannter Täter die Heckscheibe eines schwarzen Audi A4 ein, der im Bereich der Stöhrstraße im Innenhof eines Wohnanwesens abgestellt war. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 500 Euro.

Mit Drogen am Steuer

Unterrodach: Die Fahrerin eines silbernen Seat wurde am Mittwoch gegen 12 Uhr in der Jahnstraße in Unterrodach einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei ergaben sich Verdachtsmomente, die auf Drogenkonsum schließen ließen. Der Verdacht wurde im Rahmen eines Drogentestes bestätigt. Eine Blutentnahme wurde veranlasst und die Weiterfahrt unterbunden.

Geparkten PKW angefahren

Kronach: Die Fahrerin eines Hyundai parkte ihren Pkw am vergangenen Dienstag von 12.55 bis 13.05 Uhr auf einem Kundenparkplatz im Hammermühlweg in Kronach. Als die Dame wieder zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, musste sie feststellen, dass ein bislang unbekannter Unfallverursacher gegen den Hyundai gefahren war. Am Auto der Geschädigten entstand ein Schaden im hinteren rechten Bereich. Die Schadenshöhe beläuft sich auf etwa 500 Euro. Wer hat diesen Vorfall beobachtet?

Fahrrad ist weg

Kronach: Den Diebstahl ihres Fahrrades, eines schwarz/grün/weißen MTB der Marke Bulls Wildtail, hat eine Frau aus der Jakob-Degen-Straße in Kronach zu beklagen.  Das Rad wurde zwischen 28. Mai und 1. Juni von einen bis dato unbekannten Dieb im Bereich der Hofeinfahrt aus einen Carport entwendet. Der Beuteschaden beläuft sich auf  200 Euro.

Weitere Schmierereien in Lahm

Wilhelmsthal:  Weitere Schmierereien mussten im Ortsteil Lahm festgestellt werden. Im vorliegenden Fall beschmierte ein bislang unbekannter Täter zwischen 31. Mai und 1.  Juni ein Werbe-/Verkaufsschild, das sich auf einem Grundstück im Ortsbereich befand, mit diversen Schriftzügen sowie mit verbotener Symbolik. Dem Grundstückseigner ist ein Schaden in Höhe von etwa 50 Euro entstanden.

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