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Antrag im Stadtrat
SPD Coburg will mehr Pflichtarbeit für Asylbewerber
Rathaus Coburg
Der Coburger Stadtrat tagt ein Mal im Monat im historischen Rathaus. In der Juni-Sitzung ging es – mal wieder – ums Geld. // Archiv / Jochen Berger
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Coburg – Die SPD-Fraktion im Coburger Stadtrat will prüfen, ob es mehr verpflichtende Arbeit für Asylbewerber geben kann. Am Ende solle damit allen Beteiligten gedient sein.

Einen entsprechenden Antrag im Stadtrat präsentierte die SPD am Dienstag. Darin heißt es: „Der Stadtrat möge beschließen: Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für leistungsberechtigte, arbeitsfähige Personen anzubieten. Es sind staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger einzubinden, um ein breites Spektrum an Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, die der Allgemeinheit dienen.“ Und weiter: Die Teilnahme an diesen Arbeitsgelegenheiten sei verpflichtend, nachdem jeweils die individuellen Umstände der betreffenden Personen geprüft worden seien. 

Laut dem Antrag, der von Alt-OB Norbert Tessmer und dem 3. Bürgermeister Can Aydin unterzeichnet ist, gehe es um Tätigkeiten, die „der Allgemeinheit dienen und keine regulären Arbeitsplätze gefährden.“ Dazu gehöre Arbeit in öffentlichen Einrichtungen, bei sozialen Projekten, im Umwelt- und Naturschutz sowie die Unterstützung beim Betrieb von staatlichen und kommunalen Unterkünften. Für die Arbeit solle es, wie im Gesetz vorgesehen, eine Vergütung von 80 Cent pro Stunde geben, die nicht auf die Leistungen angerechnet werden soll, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fließen. 

Ziel des Ganzen sei, eine bessere Integration der Asylbewerber zu ermöglichen. Zurzeit gebe es in der Stadt 14 Menschen, die sich freiwillig für solche Arbeiten gemeldet hätten. „Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten zur sprachlichen Integration beitragen und den Einstieg in das Berufsleben unterstützen kann. Auch wenn dies keinen Sprachkurs ersetzen kann, so fördert die Teilnahme den Kontakt zur Gesellschaft und erste berufliche Erfahrungen.“ Bei den freiwillig Tätigen haben sich eine hohe Motivation gezeigt, die Ergebnisse seien insgesamt positiv. 

Insgesamt rund 90 Menschen in Coburg würden die Voraussetzung für die Prüfung aktuell erfüllen. Gesundheitliche Gründe oder etwa der Besuch eines Sprachkurses seien Faktoren, die einer Verpflichtung zur Arbeit entgegenstehen könnten. Wer aber arbeiten könne, das allerdings nicht wolle, solle Kürzungen hinnehmen müssen: „Personen, die die Teilnahme ohne berechtigten Grund verweigern, müssen mit einer Leistungskürzung rechnen, wie es § 5 Abs. 4 Satz 2 AsylbLG vorsieht.“

Die Aufwandsentschädigung für solche Arbeiten würde laut dem Antrag der Freistaat leisten – der Stadt würden demnach keine Kosten entstehen. 

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