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Weisendorf
Sohn angeklagt: Prozess im Familiendrama beginnt
Die   Ermittlungen der Polizei zum Mordfall in Weisendorf zu Jahresbeginn sind abgeschlossen. Der Prozess könnte sich aber schwierig gestalten.
Die Ermittlungen der Polizei zum Mordfall in Weisendorf zu Jahresbeginn sind abgeschlossen. Der Prozess beginnt. // Britta Schnake
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Weisendorf – Ein Jugendlicher soll in Weisendorf seine 14-jährige Schwester umgebracht haben. Zuvor hatte er sich mittels Drogen in einen Rausch versetzt. Nun wird ihm der Prozess gemacht.

Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 27. Juni 2023 gegen einen zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, der seine Schwester im drogenbedingten Rausch getötet haben soll, wegen des Tatvorwurfs des fahrlässigen Vollrauschs zu gelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts hervor.

Die nichtöffentliche Hauptverhandlung beginnt am 18. Oktober 2023. Weitere Fortsetzungstermine wurden auf 20. und 25. Oktober 2023 bestimmt. Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 6. Januar 2023 Cannabis und halluzinogene Pilze konsumiert und sich dadurch in einen Rausch versetzt haben, der seine Schuldunfähigkeit bewirkte.

Familiendrama: Schwester mit Küchenmesser angegriffen

In diesem Zustand soll er im Haus der Familie zunächst seine 14-jährige Schwester mit einem Küchenmesser in Tötungsabsicht angegriffen und ihr zahlreiche Schnitte und Stiche gegen Oberkörper, Hals und Kopf zugefügt haben. Anschließend soll er seiner zur Hilfe eilenden Mutter mehrere Schnittverletzungen zugefügt haben, bevor es dieser gelungen sei, dem Angeklagten das Messer abzunehmen.

Das Mädchen verstarb unmittelbar nach dem Angriff an den Folgen der schweren Verletzungen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist die Verhandlung vor der erkennenden Jugendkammer einschließlich der Verkündung einer Entscheidung nicht öffentlich, da eine Tat angeklagt ist, welche der Angeklagte begangen haben soll, als er noch nicht 18 Jahre alt war.

Diese gesetzliche Grundwertung hat das Landgericht zwingend zu beachten. Auf sie kann auch nicht durch die Verfahrensbeteiligten verzichtet werden.

Urteil im Familiendrama für den 25. Oktober erwartet

Nach § 48 Abs. 2 Satz 3 JGG kann der Vorsitzende andere als die an dem Verfahren beteiligten Personen nur aus besonderen Gründen zur Hauptverhandlung zulassen. Der Vorsitzende beabsichtigt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, indem dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit durch die Zulassung der Pressesprecherin zur Urteilsverkündung Rechnung getragen wird.

Das Urteil wird nach aktueller Planung für 25. Oktober 2023 erwartet. Je nach Verlauf der Beweisaufnahme sind jedoch kurzfristig Terminänderungen möglich.

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