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Kommunalwahl 2026
Neue Herausforderung für Kommunalwahlen 2026
Vor der Tagung der ARGE GL: (hinten von links) Jürgen Markert, Geschäftsleiter von Oerlenbach, der  die Vorarbeiten in der Heglerhalle schulterte, Arge- Vorsitzende Dagmar Aberle und ARGE Geschäftsleiter Hans-Dieter Hahn, vorne. Oerlenbachs 2. Bürgermeister Benedikt Keßler, Emil Müller, der stellv. Landrat von Bad Kissingen und Referentin Jennifer Hölzlwimmer.
Vor der Tagung der ARGE GL: (hinten von links) Jürgen Markert, Geschäftsleiter von Oerlenbach, der die Vorarbeiten in der Heglerhalle schulterte, Arge- Vorsitzende Dagmar Aberle und ARGE Geschäftsleiter Hans-Dieter Hahn, vorne. Oerlenbachs 2. Bürgermeister Benedikt Keßler, Emil Müller, der stellv. Landrat von Bad Kissingen und Referentin Jennifer Hölzlwimmer. // Hans-Peter Hepp
Oerlenbach – Die Kommunalwahl 2026 bringt eine deutliche Verkürzung der Briefwahlfristen mit sich. Das hat Auswirkungen auf Bayerns Gemeinden.
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Das Thema „Kommunalwahl 2026“ prägte die Versammlung der Geschäftsleiter bayerischer Gemeinden in Oerlenbach. Über 200 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Geschäftsleiter in Bayern (kurz ARGE GL) waren in die Hegler-Halle gekommen, die beinahe bis auf den letzten Platz gefüllt war.

Jennifer Hölzlwimmer, die beim bayerischen Gemeindetag das Ressort Kommunalrecht und kommunales Wirtschaftsrecht übernommen hatte, referierte über die Änderungen gegenüber den letzten Gemeinderatswahlen 2020. Sie sprach über mögliche Stolperstricke und gab Tipps für die Durchführung – von der ersten Planung bis zum Ende der Auszählung bei möglichen Stichwahlen.

Kürzere Frist bei der Kommunalwahl 2026

Die Kommunalwahlen sind die „Königsdisziplin der Wahlen“ für die Gemeinden im Freistaat. Dies betonte auch Emil Müller, der stellvertretende Landrat des Kreises Bad Kissingen. Und es wird im März 2026 einiges anders, unterstrich Jennifer Hölzlwimmer.

Das wurde schon beim allerersten Punkt deutlich: Die Frist für die Briefwahlunterlagen ist deutlich reduziert worden. Vor dem Rosenmontag 2026 (16. Februar), also 20 Tage vor dem Urnengang am 8. März, dürfen die Unterlagen nicht verschickt werden, erklärte die Verwaltungsdirektorin aus München. Das erschwere besonders die Arbeit für die Dienstleister, die die Unterlagen ausliefern müssen. Bei den Wahlen 2020 konnten Wahlscheine bereits ab dem 34. Tag vor dem Urnengang verteilt werden – zumindest so weit, bis dahin die Stimmzettel vorlagen. 

Auch in den Rathäusern verändern sich deshalb Arbeitsabläufe. Das späte Versanddatum sorge zumindest dafür, dass man für das Kontrolllesen der umfangreichen Stimmzettel mehr Zeit hätte, erklärte Hölzlwimmer.

Hoher Briefwahlanteil erwartet

Man rechne mit einem großen Anteil an Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahl zur Stimmabgabe nutzen wollen. Rund 40 Prozent der Wahlberechtigten könnten es im März 2026 sein.

Große Herausforderung für Rathäuser

Emil Müller, der Bad Kissingens Landrat Thomas Bold vertrat, unterstrich die Bedeutung der Geschäftsleiter und verwies auf seine eigene Vergangenheit im Rathaus. Das Verfahren rund um die Kommunalwahl stelle eine große Herausforderung dar. 


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