Ob Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels oder Bayreuth: Nach den Böllerverboten der letzten Jahre wird der Jahreswechsel 2022/23 höchstwahrscheinlich weniger ruhig. Doch auch, wenn das generelle Verbot nicht mehr besteht, darf nicht überall geschossen und geböllert werden.
Allgemein
Unabhängig von der jeweiligen Kommune gilt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist gesetzlich verboten. Pyrotechnik kaufen oder zünden dürfen nur volljährige Personen am 31. Dezember und 1. Januar.
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Bamberg
In Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie auf dem Gelände der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg gilt ein Böller- und Feuerwerksverbot. Darauf weist die Stadt Bamberg hin. Demnach gilt das Verbot auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.
Weiterhin werden in der Silvesternacht die Zugänge zum Michaelsberg für die Öffentlichkeit gesperrt sein. Zutritt haben nur Besucher und Besucherinnen der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims.
Übersichtskarten zu den Verbotszonen:
Altstadt
Altenburg
Klosteranlage Michaelsberg
Forchheim
In den Kommunen im Landkreis Forchheim sind keine weitergehenden Verbotsareale ausgewiesen worden. In Pretzfeld ist Böllern nur im historischen Ortskern verboten.
Ob im Landkreis Forchheim professionelle Feuerwerke geplant sind und Tipps für sicheres Böllern erfahren Sie hier:
Coburg
In Coburg gibt es laut Auskunft der Stadt keine Verbotszonen. Um die Brandgefahr für die historischen Gebäude in der Stadt – beispielsweise Schloss Ehrenburg, das Landestheater oder das Naturkundemuseum – gering zu halten, bittet das Ordnungsamt, in deren direkten Umkreis kein Feuerwerk steigen zu lassen. Auch zu Weiden, Ställen, Scheunen, Tankstellen und leicht entzündlichen Stoffen solle man Abstand halten.
Um die Brandgefahr für die Veste Coburg zu minimieren, ist die Festungsanlage am Silvesterabend ab 22 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für die meisten Tiere ist Silvester ein Stresstest. Wie Sie Hund, Katze und Co. gut durch den Jahreswechsel bringen, verrät Hundetrainerin Kerstin Dorschner vom VfG Neustadt:
Kronach
In der Stadt Kronach gelten nur wenige Verbote: „Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Richtlinien, die ein Feuerwerk verbieten. Es ist an Silvester also alles erlaubt – bis auf das übliche Feuerwerksverbot auf der Festung", heißt es seitens der Stadt.
Raketen dürfen also wieder steigen. Aber was ist mit der Sicherheit? Der Fränkische Tag hat einen Fachmann gefragt: Warum nicht einfach eine große Lasershow?
Kulmbach
Auf Burgen und Schlössern und Residenzen der Bayerischen Schlösserverwaltung ist es verboten, Feuerwerkskörper oder andere Pyrotechnik abzubrennen. Das Verbot betrifft auch die Plassenburg.
Am 31. Dezember ist die Zufahrt zur Plassenburg ab 21 Uhr bis 1. Januar um 2 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Ansonsten besteht in Kulmbach kein Feuerwerksverbot.
Bayreuth
Die Stadt Bayreuth hat ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr erlassen. Es gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit ihrem sensiblen Baubestand: für die Opernstraße mit dem Markgräflichen Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das Gassenviertel und den Hofgarten. Das Feuerwerksverbot gilt von Samstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 24 Uhr.
Lichtenfels
In Lichtenfels gibt es in diesem Jahr keine Verbotszonen. Das teilt die Stadt auf Anfrage mit. Ein Sammelfeuerwerk sei nicht geplant.
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