0
Ebay, Etsy & Co.
Kleinanzeigen: Wann fordert das Finanzamt Geld?
eBay-Kleinanzeigen
Verkauft man regelmäßig bei Portalen wie Ebay-Kleinanzeigen, sollte man das Finanzamt im Hinterkopf behalten. // Silas Stein/dpa/Symbolbild
Bamberg – Anzeigenportale wie Ebay müssen jetzt ab einer bestimmten Menge Verkäufer ans Finanzamt melden. Muss man jetzt für Privatverkäufe Steuern zahlen?

Ob beim Verkauf des ausgedienten, aber funktionsfähigen iPhones, der selbstgestrickte Pulli, die aus einem Hobby heraus entstanden sind, oder beim Vermieten der eigenen Wohnung während des Auslandssemesters: Auf Portalen wie Ebay, Etsy oder Airbnb stehen die Chancen gut, dass Privatpersonen ins Geschäft kommen. 

Seit Anfang des Jahres sollte man seinen Umsatz aber genau im Auge behalten, denn ein neues Gesetz ruft das Finanzamt auf den Plan. 

Was hat sich geändert?

Das Plattform-Steuertransparenzgesetz, das seit Anfang 2023 gilt, nimmt Onlineplattformen in die Pflicht. Sie müssen seither alle Verkäufer  – auch private  – , die im Jahr mehr als 30 Verkäufe über ein Portal abwickeln und/oder mehr als 2000 Euro umsetzen, mitsamt ihrer Daten wie Name, Bankverbindung und Steuer-ID dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.  

Es ist dann Aufgabe der Verkäufer, diese Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Einzelne, unregelmäßige Verkäufe von Privatpersonen bleiben in der Regel steuerfrei. 

Warum war das Gesetz notwendig?

Ziel des Gesetzes ist es, einheitlich Steuer erheben zu können und damit mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. 

Die "digitale Plattformökonomie" sei  in den vergangenen Jahren rapide gewachsen und damit auch die Einkünfte der Verkäufer, heißt es im Gesetz. Den Finanzbehörden fehlte dabei aber die Möglichkeit, vor allem bei Verkäufern aus dem Ausland steuerrelevante Daten zu erlangen. 

"Um dieses Ziel [der Steuergerechtigkeit] zu erreichen, sollen die Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen erlangen, die für eine gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung [...] erforderlich sind", heißt es weiter. 

Welche Plattformen sind betroffen?

Das Gesetz betrifft laut Website des Bundestags Portale, "die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden." 

Konkret bedeutet das: Verkaufs- und Vermittlungsplattformen, allen voran natürlich Ebay, Ebay Kleinanzeigen und Etsy müssen künftig die Daten ihrer Verkäufer melden. Aber auch Autoportale wie mobile.de, Fahrdienstvermittler wie Uber sowie Unterkunftsvermittler wie Airbnb unterliegen dem Gesetz. 

Airbnb in Bamberg
Auf Airbnb können Wohnungen für einzelne Übernachtungen angeboten werden. Auch in Bamberg wird das Portal genutzt. // Screenshot Laura Schmidt

Wie kommen die Plattformen an die erforderlichen Daten?

Viele Daten, die vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt werden, haben die Portale gar nicht. Auf Anfrage erklärt Pierre Du Bois, Sprecher von Ebay Kleinanzeigen, dass man User künftig kontaktieren wolle, wenn sie die 30-Anzeigen- beziehungsweise 2000-Euro-Grenze überschritten haben. Dabei informiere man sie über die gesetzliche Regelung und frage gleichzeitig die fehlenden Daten ab.

Eine Airbnb-Sprecherin erklärt, dass man seine Gastgeber bereits über die geänderte Gesetzeslage informiert habe. Die benötigten Daten werde man abfragen. 

Ab wann gilt ein Handel beziehungsweise ein Verkäufer als gewerblich?

Wann handelt ein Verkäufer privat, also steuerfrei, wann gewerblich? Der Übergang kann fließend sein, Gerichte entscheiden im Einzelfall. 

Das Finanzamt wird laut Stiftung Warentest vor allem dann aufmerksam, wenn häufig Neuware und/oder gleichartige Ware verkauft wird. Auch wenn Verkäufer ihre Anzeigen für eine dritte Person einstellen und dabei aufwendig platzieren, ist das ein Indiz für einen gewerblichen Händler. 

Achtung auch bei Wiederverkäufen: Kaufen Sie ein Produkt ein, um es später teurer weiterzuverkaufen, stuft das Finanzamt das als gewerbsmäßig ein. 

Ich habe ausgemistet und dabei die Anzeigengrenze überschritten. Muss ich nun Steuern nachzahlen?

Im Regelfall nein, erklärt Stiftung Warentest. Selbst wenn das Finanzamt eine Meldung über die Verkäufe erhält, müssen Sie normalerweise keine zusätzlichen Steuern zahlen. Verkäufe von Alltagsgegenständen zählten demnach zur privaten Vermögensphäre und sind steuerfrei.

Lesen Sie außerdem:

Unsere Leseempfehlungen

Mehr zum Thema

Inhalt teilen
  • kopiert!