Wie ist der aktuelle Stand im Prozess um den Mistelbacher Doppelmord? Es ist eine Frage, die sich viele stellen, die gespannt darauf sind, welches Urteil die Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth sprechen wird. Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Tat geschah vor einem Jahr in Mistelbach
Am gestrigen 9. Januar, dem Jahrestag des schrecklichen Verbrechens, bei dem das Ärzteehepaar Antje (47) und Stefan S. (51) in seinem Einfamilienhaus in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) erstochen worden war, hat das Landgericht mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung am Mittwoch fortgesetzt wird.
Wie der stellvertretende Pressesprecher und Richter am Landgericht, Bernhard Böxler, bekanntgibt, stehen der Schluss der Beweisaufnahme und die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung an.
Die Eltern wurden im Schlaf angegriffen
Angeklagt sind die 17-jährige Tochter der Opfer und ihr 18-jähriger Freund, denen Leitender Oberstaatsanwalt Daniel Götz zu Prozessauftakt im Oktober vorgeworfen hatte, die Tat in der Nacht zum 9. Januar gemeinsam geplant und begangen zu haben – nachdem es Stunden zuvor wieder einmal zu einem Streit zwischen dem Mädchen und seinem Vater gekommen sei.
Der Freund soll die Eheleute in der Nacht zum 9. Januar im Schlafzimmer, das sich im Keller des Einfamilienhauses befand, unvermittelt und ohne Vorwarnung erstochen haben. Die Tochter soll währenddessen dafür gesorgt haben, dass ihre Geschwister, die sich im Obergeschoss aufhielten, den Eltern nicht zu Hilfe eilen konnten.
Doppelmord von Mistelbach wird nicht öffentlich verhandelt
Verhandelt wird nach wie vor nicht öffentlich, nachdem die Kammer unter Vorsitz von Richterin Andrea Deyerling im Oktober entschieden hatte, den Prozess hinter verschlossenen Türen zu führen. Das Gericht war einem Antrag der beiden Verteidiger gefolgt, dem sich auch die Staatsanwaltschaft angeschlossen hatte.
Die Kammer ist diesen Weg gegangen, um die sich noch in der Entwicklung befindlichen Angeklagten zu schützen, die von ihren Rechtsanwälten als psychisch labil dargestellt wurden. Ziel war es auch, die Angeklagten nicht durch die mediale Berichterstattung zu stigmatisieren und in dem Verfahren ohne öffentlichen Druck der Wahrheit näher zu kommen.
Wann fällt das Urteil?
In wieweit man der Wahrheit näher gekommen ist? Eine Frage, die bald beantwortet werden wird. Im Dezember war angekündigt worden, dass das Urteil am 19. Januar gesprochen wird. Ein Termin, der aber offenbar noch nicht endgültig ist.
Wie der Pressesprecher des Gerichts mitteilt, wird in der Sitzung am Mittwoch über den Termin der dann in öffentlicher Verhandlung geplanten Urteilsverkündung und -begründung beraten.
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33 Zeugen vernommen zum Mordfall vernommen
Das Verfahren war am ersten Verhandlungstag von einem großen Medieninteresse begleitet worden. An den elf Sitzungstagen, an denen in der Folge auch keine Journalisten mehr zugelassen waren, wurden bis dato 33 Zeugen vernommen sowie vier Sachverständige gehört, davon zwei aus dem Bereich der Rechtsmedizin, wie das Landgericht mitteilt.
Das droht den Angeklagten
Werden die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt, ist die Frage, welches Strafmaß sie zu erwarten haben. Der 18-Jährige ist ein Heranwachsender. Die Landgerichtskammer muss bei ihm im Falle einer Verurteilung prüfen, ob das Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewandt wird.
Zu Prozessauftakt war deutlich geworden, dass es wohl eher zu einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht kommt. Als Jugendlicher sind bis zu 15 Jahre Haft möglich, wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Auch eine Sicherungsverwahrung kommt in Betracht. Die Tochter der Opfer ist Jugendliche. Hier beträgt die Höchststrafe zehn Jahre.