Verhandlung Aus Körperverletzung wird vor Gericht Nötigung Wie hart ein junger Mann im Januar 2022 seine Ex-Freundin angegangen ist, kann nicht mal ein Zeuge vor dem Amtsgericht Haßfurt genau beschreiben. // Symbolbild: Benedikt Borst von Helmut Will TEILEN  04.08.2022 Haßfurt – Wie hart war sein Griff am Nacken seiner Ex-Freundin? Diese Frage konnte das Amtsgericht Haßfurt nicht klären. Wie in diesem Fall entschieden wurde. Wegen Körperverletzung war am Dienstag vor dem Amtsgericht Haßfurt ein lediger junger Mann aus Haßfurt angeklagt, weil er im Januar 2022 in Bamberg seine damalige Freundin genötigt und verletzt, sie gegen ihren Willen festgehalten und am Hals gepackt habe. Das steht in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Der angeklagte junge Mann war ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen Der Angeklagte ist strafrechtlich schon vorbelastet, war aber ohne Rechtsbeistand zur Verhandlung gekommen. Er gab an, sich mit seiner damaligen Freundin in Bamberg verabredet zu haben. Er sei aber um Stunden zu spät gekommen. Eventuell sei es deshalb mit seiner Ex zum Streit gekommen. „Passanten sagten, ich hätte meine Freundin angegriffen, was aber nicht stimmt“, sagte der Angeklagte. Nein, er habe sie nicht am Hals gepackt, entgegnete er auf Vorhalt des Richters. Wie es bei ihm mit Drogen stehe, wollte die Staatsanwältin wissen. „Früher ja, heute nicht mehr“, war die Antwort. Alkohol konsumiere er nur gelegentlich. Die ehemalige Freundin war nicht erschienen. Ein Student, der den Vorfall in Bamberg beobachtet hatte, sagte aus, der Angeklagte habe eine Frau am Arm gepackt und sie aufgefordert mitzukommen, was diese offenbar nicht wollte. Sie habe sich befreien und weglaufen können. Alarmierte Polizei war schnell da Der Angeklagte sei ihr hinterher gelaufen, habe sie mit der Hand am Nacken gepackt und runtergezogen. Wie fest der Griff am Nacken war, konnte der Zeuge nicht beschreiben. Dann sei auch schon die alarmierte Polizei gekommen. Richter, Staatsanwältin und der Angeklagte einigten sich, dass er eine Geldauflage von 2000 Euro an das Frauenhaus Schweinfurt zahlt – und zwar in drei monatlichen Raten. Als Zeitarbeiter verdient er gegenwärtig 1900 Euro netto. Es bleibe auf jeden Fall eine Nötigung, belehrte der Richter den Angeklagten. Die Geldauflage sei verhältnismäßig hoch, weil er drei Einträge im Bundeszentralregister habe. Der Richter stellte das Verfahren ein und sagte: „Es ist vollends vom Tisch, sobald die Gesamtsumme von 2000 Euro bezahlt ist.“ Lesen Sie auch: Gerichtliche Folgen Berufskraftfahrer wird sturzbetrunken erwischt Ein 38-Jähriger aus dem Kreis Haßberge ist mit 2,5 Promille unterwegs. Deswegen bekommt er eine Menge Schwierigkeiten. Gerichtsverhandlung Beleidigung des Schwiegervaters kommt teuer Plötzlich stand der Mann, den er am meisten hasst, in der Einfahrt. Das war zu viel für einen 48-jährigen Arbeiter. Gerichtsverhandlung Hundehalter auf der Anklagebank War das Tierquälerei? Schäferhund leidet nach OP – 51-jähriger Hundebesitzer aus dem Maintal kommt vor Gericht. Diebstahl und Betrug 27-Jähriger muss Strafe im Gefängnis absitzen Eine Videokamera hat alles aufgezeichnet, der Nachbar hat die Straftat beobachtet. Trotz erdrückender Beweislast kommt kein Geständnis. Gerichtsverhandlung Fahrerflucht: Rentner nimmt’s ziemlich locker Das hat es in Haßfurt noch nicht gegeben: 72-Jähriger will 350-Euro-Geldstrafe nicht an die Caritas, sondern 500 Euro an ein Tierheim zahlen.