Die Kommunalberatung Bitterwolf GmbH hat für die Gemeinde Steinbach die Beiträge für die Herstellung von Wasser- und Abwasseranschlüssen überprüft und neu kalkuliert. Da sowohl die Wasserabgaben- als auch die Entwässerungssatzung sowie die jeweils dazugehörenden Beitrags- und Gebührensatzungen nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind, empfiehlt er, die neuen Satzungen schnellstmöglich zu erlassen. Laut seinen Kalkulationen ergeben sich folgende, einmalig zu entrichtende Herstellungsbeiträge: Wasser – pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 0,64 Euro (alt: 0,82 Euro), pro Quadratmeter Geschossfläche: 6,01 Euro (alt: 2,56 Euro), Abwasser – pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 1,84 Euro (alt: 1,02 Euro), pro Quadratmeter Geschossfläche: 7,94 Euro (alt 3,32 Euro).
„Das sind reale Werte, die wir verlangen müssen“, appellierte der Bürgermeister. Auf einstimmigen Beschluss treten die beiden Satzungen zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anpassung der Herstellungskosten erfolgt dagegen – auf Vorschlag von Markus Löffler (CSU) – erst zum 1. Januar 2023. Damit will man Häuslebauern, die bereits in intensiver Planung sind und ein Finanzierungskonzept erstellt haben, etwas Luft verschaffen. hs









