In den frühen Morgenstunden des 25. November teilte ein 32-jähriger Autofahrer der Polizei mit, dass er aufgrund Treibstoffmangels mit seinem Pkw auf der B 287 stehen geblieben sei. Bei der Überprüfung des Pkw stellten die Beamten fest, dass für den Wagen kein vorgeschriebener Versicherungsschutz besteht. Neben einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund des Liegenbleibens muss sich der Pkw-Halter nun zusätzlich wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten, teilt die Polizei mit. pol
Münnerstadt
Kein Benzin, kein Versicherungsschutz









