Nach der Sondersitzung im Mai, in der das damals eingereichte Bürgerbegehren abgelehnt worden war, hatte der Gemeinderat den Mietvertrag mit dem Infrastrukturdienstleister „Deutsche Funkturm“ beschlossen und vollzogen. Der Funkmast könnte demnach gebaut werden.
Allerdings hat die Bürgerinitiative „Mobilfunkmast Wiesenthau“ (BI) den Bund Naturschutz (BN) informiert, dass es sich um eine geschützte Wiese handeln könnte und mehrere Exemplare von Zauneidechsen gesehen worden waren. Deshalb verfasste der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Forchheim, Ulrich Buchholz, ein Schreiben an die Naturschutzbehörde und die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes sowie an die Verwaltung und die Wiesenthauer Gemeinderäte.
Darin ist zu lesen, dass es sich bei dem geplanten Standort um gesetzlich geschütztes Extensivgrünland handeln könnte: „Es wurden einige für diesen geschützten Lebensraum wertgebende Pflanzenarten festgestellt.“ Allerdings sei die Wiese gemäht worden, so dass eine Kartierung erst nach dem Aufwachsen der Wiese möglich sei. Es fehle auch eine artenschutzrechtliche Betrachtung des Bauvorhabens, da Zauneidechsen festgestellt worden seien. Deshalb fordert der BN eine eine artenschutzrechtliche Überprüfung des Standortes.
Diplom-Biologin Rotraud Krüger, die ein zweites Bürgerbegehren eingereicht hatte, erinnerte in einer Mail: „Es sind weit über zehn Prozent Unterschriften von Wahlberechtigten innerhalb von nur einer Woche eingegangen, die einen Alternativstandort bevorzugen würden. Auch sollte der Standort mindestens 400 Meter von den Wohnhäusern entfernt sein.“ Weiter schrieb sie: „Notfalls sind rechtliche Schritte angedacht, die einen Bau des Funkmastes stark verzögern würden. Wir bitten daher, die Alternativstandorte zu prüfen.“
„Transparent gehandelt“
Erster Bürgermeister Bernd Drummer (BGW) erklärte in der Sitzung, dass er zukünftig auf Mails zu dem Thema nicht mehr reagieren werde: „Gleichzeitig sehe ich mich gezwungen, mich zu einigen Ungereimtheiten, Widersprüchen und Halbwahrheiten (…) zu äußern.“
Das Thema Mobilfunk beschäftige die Gemeinde seit Sommer 2017. „Wir haben transparent gehandelt und stets informiert“, erklärte er.
Im November 2020 war beschlossen worden, ein Grundstück für einen Mobilfunkmast zur Verfügung zu stellen und für das Grundstück Langenlohe/Höllerlein eine Prognoserechnung zu erstellen. Im Februar 2021 hatte der Bürgermeister über einen Entwurf eines Mietvertrages informiert. Im April war das Prognosegutachten vorgestellt worden, das den Standort Langenlohe bestätigt hatte. „Selbst bei einer weiteren Antenne liegt die Grenzwertauslastung unter zehn Prozent.“ Da das Bürgerbegehren eingegangen war, war die Unterzeichnung des Mietvertrages verschoben worden. Nach dessen Ablehnung kam es nun zur Unterschrift.
Drummer zeigte sich irritiert, da ein Mitglied der BI geäußert hatte, dass man mit der Ablehnung gerechnet habe: „Hat man da nicht an die eigene Frage geglaubt?“ Außerdem verwehrte er sich gegen die Unterstellung, dass die Verwaltung oder der Gemeinderat möglicherweise willkürlich gehandelt hätten. Das neue Bürgerbegehren werde ordnungsgemäß geprüft und es werde darüber voraussichtlich in der nächsten Sitzung informiert.
Außerdem erklärte er, dass die angebotenen Grundstücke meist tiefer lägen. Ein Funkmast dort müsste demnach höher sein. Ein Standort am Gaubach etwa sei nur 100 Meter von der Wohnbebauung entfernt. „Ich habe Aussagen von Anwohnern am Gaubach, dass sie keinen Mast brauchen, da sie Empfang haben – übrigens von Masten, die in Forchheim und Kirchehrenbach stehen“, so der Bürgermeister.