Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn A 70 bei Knetzgau rammte am 9. April dieses Jahres ein damals 18-jähriger Audi-Fahrer einen Lkw. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von über 25 000 Euro und der Hund im Auto des 18-Jährigen wurde schwer verletzt. Der Unfallverursacher, ein damals 84-jähriger Rentner, erhielt einen Strafbefehl über 3000 Euro sowie eine siebenmonatige Fahrsperre. Er legte Einspruch ein, weshalb er am Donnerstag zum ersten Mal in seinem Leben auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste.
Laut Anklage fuhr der Angeklagte damals bei Knetzgau auf die Autobahn in Richtung Schweinfurt auf und wechselte vom Beschleunigungsstreifen mit niedriger Geschwindigkeit auf die linke Fahrspur, um einen Lkw zu überholen. Der ebenfalls auf der Überholspur fahrende 18-Jährige konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Er zog nach rechts und fuhr auf das Heck des Lkw auf.
Der heute 85-jährige Angeklagte aus dem Kreis Rhön-Grabfeld widersprach der Anklage der Staatsanwaltschaft. Er habe damals nach hinten geschaut.
Da er kein Fahrzeug sah, habe er geblinkt und sei nach links gefahren, um zu überholen. Als er auf Höhe des Lkw-Führerhauses war, habe es hinter ihm geknirscht, gequietscht und schließlich gekracht. Er sei danach auf den Standstreifen gefahren, um sich den Unfall anzusehen und möglicherweise als Zeuge auszusagen.
60 Jahre unfallfrei
Der 18-Jährige habe nach dem Unfall seinen entlaufenen Hund gesucht. Der habe ihn wohl während der Fahrt irritiert, weshalb es zum Unfall gekommen sei, mutmaßte der Angeklagte. Er selbst fahre sei 60 Jahren unfallfrei Auto, während der Geschädigte ein Fahranfänger sei, gab er zu Protokoll.
Demgegenüber schilderte der heute 19-jährige Student aus Nürnberg den Unfall wie von der Anklage vorgetragen. Er sei für kurze Zeit ohnmächtig geworden, habe Prellungen davongetragen. An seinem Auto sei ein Totalschaden in Höhe von rund 6000 Euro entstanden.
Sein Hund, der erst gesucht werden musste, sei dreimal operiert worden mit Tierarztkosten von über 6000 Euro. Vom Hund sei er nicht abgelenkt worden, da der im Auto geschlafen habe.
Eine Polizeibeamtin der Verkehrspolizei Werneck untermauerte die Aussage des Geschädigten. Der Unfall sei noch im Bereich des Beschleunigungsstreifens passiert, was Bremsspuren belegten. Eine Auswertung des Fahrtenschreibers des Lkw ergab, dass er zum Unfallzeitpunkt mit maximal 50 Stundenkilometern unterwegs war. Auch der Lkw-Fahrer habe ausgesagt, dass der Angeklagte vom Beschleunigungsstreifen sofort auf die Überholspur gewechselt sei.
Der Angeklagte sah nun seine Felle davonschwimmen. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm er den Einspruch zurück. ms









