Kronach
Diskussion um Neubau beendet
Ansicht der Mehrfamilienwohnhäuser, die in der Lorenz-Kaim-Straße entstehen sollen.
Ansicht der Mehrfamilienwohnhäuser, die in der Lorenz-Kaim-Straße entstehen sollen. // Grafik: Crana Living Kronach
Signet des Fränkischen Tags von Karl-Heinz Hofmann
Kronach

In der Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Kronach am Donnerstag stimmten die Ausschussmitglieder mit knapper Mehrheit von 5: 4 Stimmen dem Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Lorenz-Kaim-Straße in Kronach zu.

Das Projekt mit 17 Wohneinheiten, seniorengerecht und barrierefrei, stand schon einmal zur Beratung in der Ausschusssitzung am. 29. Juli dieses Jahres. Damals wurden starke Bedenken aus städtebaulicher Sicht in mehreren Punkten geäußert. Trotz dieser Bedenken wurde ein mehrheitlich zustimmender, mit Auflagen und Empfehlungen versehenen Beschluss gefasst.

Anwohner mit Beschwerden

Zu dieser Bauausschusssitzung gingen im Nachgang mehrere Schreiben von Anwohnern aus der nächsten Nachbarschaft ein, in denen Einspruch gegen den Beschluss beziehungsweise gegen die Realisierung der Wohnanlage erhoben wurde. Laut Stadtplaner Daniel Gerber lässt die vorliegende überarbeitete Planung keine grundlegende Verbesserung hinsichtlich der genannten Bedenken erwarten. Wesentliche Punkte, die Beachtung bei der Änderung erfuhren, sind der Wegfall von zwei Balkonen in Richtung Westen, die Planung der Tiefgarage mit nur noch einer Zu- und Ausfahrt (statt zweien) sowie, dass diese mit einem versickerungsfähigen Dränpflaster geplant ist.

Bedenken bestehen nach wie vor gegen die unübersichtliche Ausfahrtssituation auf die Kaulangerstraße. Martina Zwosta (FL) sah eine zu massive Bebauung auf 1600 Quadratmetern und monierte nach wie vor die Aus- und Einfahrt an der Kaulangerstraße, die von Autoverkehr und von Schülern stark frequentiert wird. Für Zwosta handelt es sich um zu viel Versiegelung. Es wurden auch Anlieger gehört. Diese hielten den Beschluss für nicht rechtens. Emissionen, Lärm, Wind und Kamineffekt seien für Anlieger zu belastend, das Objekt sei erdrückend.

Bauherr Klaus Uwira informierte, dass dieses Bauvorhaben von Anfang an gut mit dem Landratsamt abgesprochen wurde und die Auflagen seitens der Aufsichtsbehörde in der neuen Planung berücksichtigt wurden. Alle anderen Punkte seien gesetzeskonform. Die Bauweise entspreche den Wünschen der Stadt, beim Wohnungsbau „innen statt außen“ zu forcieren und dabei lieber höher zu bauen als in die Breite zu versiegeln. Klaus Simon (SPD) beantragte namentliche Abstimmung.

Das Ergebnis: Ja-Stimmen Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU), Dritter Bürgermeister Bernd Liebhardt (CSU), Winfried Lebok (CSU), Claudia Wellach (CSU) und Hans Simon (SPD). Gegen den Bauantrag stimmten: Klaus Simon (SPD), Tino Vetter (FW), Martina Zwosta (FL) und Daniel Götz (ZKC).

Diskussionen um Schwimmbecken

Dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Schwimmbeckens auf einem Grundstück in Dobersgrund wird in Bezug auf die Überschreitung der südöstlichen Baugrenze um acht Meter eine Befreiung erteilt. Dieser Beschluss erfolgte bei Gegenstimme von Klaus Simon. Hintergrund war, dass sich die Stadt Kronach mit dem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dobersgrund II“ zum wiederholten Male mit einem bereits im Bau befindlichen Bauvorhaben befassen muss und dies nachträglich legalisieren soll. Wie bei den vorherigen Anträgen auf isolierte Befreiung wurde auch hier ein Bauvorhaben (Schwimmbecken 9 Meter auf 4 Meter auf 1,65 Meter im Bereich der nicht überbaubaren Fläche) vor Ort durch den Bauherrn bereits begonnen, bevor durch eine Ortseinsicht des Landratsamtes Kronach festgestellt wurde, dass es dafür zwar keiner Baugenehmigung bedarf, aber der Standort des Schwimmbeckens die südöstliche Baugrenze um acht Meter, also nicht unerheblich, überschreitet. Die Stadt musste also entscheiden, ob sie für diese Überschreitung durch das bereits begonnene Bauvorhaben wiederum nachträglich eine isolierte Befreiung von der Festsetzung erteilt oder nicht. Die Rathauschefin war der Meinung, es handelt sich um einen Bebauungsplan aus den 1970er Jahren und es wurden auch andernorts schon Entscheidungen zur Befreiung getroffen. Schließlich wurde mit 8:1 für eine Befreiung gestimmt.

Inhalt teilen
  • kopiert!