Die meisten der rund 10.900 Mini-Jobber im Landkreis Bad Kissingen müssten jetzt vom neuen gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Der liegt seit Januar bei 13,90 Euro pro Stunde. „Aber ob alle Chefs im Kreis Bad Kissingen tatsächlich 1,08 Euro beim Stundenlohn im Januar draufzahlen, das ist die große Frage“, wird Ibo Ocak von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft zitiert.
Es werde „ganz sicher schwarze Schafe geben“: „Arbeitgeber also, die versuchen, um den neuen gesetzlichen Mindestlohn einen Bogen zu schlagen. Deshalb ist der Check der Januar-Lohnabrechnung, die jetzt im Februar kommt, so wichtig. Vor allem für viele Mini-Jobber. Aber genauso auch für die Beschäftigten, die einen regulären Job, jedoch keinen Tarifvertrag haben und somit nur an der untersten Lohnkante bezahlt werden“, so der Geschäftsführer der NGG Unterfranken.
Wer dabei Hilfe brauche und im Kreis Bad Kissingen in der Lebensmittelherstellung oder in der Gastronomie arbeite, könne sich mit der Kontrolle des Lohnzettels an die NGG wenden: Tel. 0931/150 860, E-Mail region.unterfranken@ ngg.net. Entscheidend beim Lohn-Check sei es, auch die Arbeitszeit im Blick zu haben: „Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden muss stimmen. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit auf dem Papier nach unten schrauben, um den Stundenlohn passend zu machen, dann können sie so den Mindestlohn umgehen. Das ist aber ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“, so Ibo Ocak. Der Mindestlohn im Kreis müsse konsequent kontrolliert werden – von den Beschäftigten selbst, aber auch vom Staat. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls könne dies mit ihren bisherigen Kapazitäten nicht leisten. „Was jetzt kommen muss, ist ein deutliches Signal des Bundesfinanzministers an die Wirtschaft: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss personell aufgestockt werden. Nur so kann es mehr und intensivere Kontrollen überhaupt geben.“ red









