Ein umfangreiches Zahlenwerk gab es in der Sitzung von Gerodas Marktgemeinderäten zu bewältigen: Der Haushaltsplan 2026, Jahresrechnungen, diverse Vergütungen und Aufwandsentschädigungen standen unter anderem auf der Agenda. Zudem wurde die Geschäftsordnung beschlossen.
Einstimmig beschlossen die Räte die Geschäftsordnung und die Satzung über das gemeindliche Verfassungsrecht für die Wahlzeit 2026 bis 2032. Diese lag den Marktgemeinderäten bereits zur Einsicht vor.
Haushalt 2026 steht
Auch die Haushaltssatzung des Marktes Geroda für das Haushaltsjahr 2026 passierte den Marktgemeinderat einstimmig. Danach wird der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt 2.318.100 Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 1.542.900 Euro festgesetzt.
Wie dem Protokoll weiter zu entnehmen ist, werden dem Marktgemeinderat die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Marktes Geroda für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis gegeben. Er votierte einstimmig dafür, die erheblichen Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2025 nachträglich zu genehmigen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2025 bekannt. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Die Haushaltsrechnung 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab: Der Verwaltungshaushalt endet mit 2.674.330,99 Euro. Der Vermögenshaushalt schließt mit 799.007,60 Euro ab. Sowohl Verwaltungs- als auch Vermögenshaushalt sind ausgeglichen. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 496.120,56 Euro. Die Zuführung der nicht zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushalts erforderlichen Haushaltsmittel an die allgemeine Rücklage beläuft sich auf 644.389,11 Euro. Die Jahresrechnung für 2025 wurde festgestellt und der Erste Bürgermeister entlastet, beides erfolgte einstimmig.
Infos zum Verwaltungshaushalt
Alexander Schneider informierte über den Verwaltungshaushalt: In den Jahren 2020 bis 2024 konnte dieser jeweils mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Die Allgemeine Rücklage (Soll-Betrag), die sich zu Beginn des Berichtszeitraums auf knapp 2,63 Millionen Euro belief, stieg bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 auf rund 3,57 Millionen Euro an, so das Protokoll.
Der Erste Bürgermeister teilt weiter mit, dass sich Einzelfeststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben (TZ). Gemeinsam mit der Verwaltung wurden die jeweiligen Beantwortungsvorschläge an die Rechtsaufsicht beim Landkreis Bad Kissingen erarbeitet. Der Marktgemeinderat stimmt den Beantwortungsvorschlägen zu. Dies betraf unter anderem Bestattungswesen (Friedhof), Feuerwehr, Wohnmobilstellplätze und Spenden. Auch hier herrschte Einstimmigkeit, ebenso wie bei der Vergütung der Feldgeschworenen am Feldgeschworenentag sowie Vergütung für geleistete Stunden. Die Vergütung für die Teilnahme am Feldgeschworenentag wird auf 30 Euro erhöht. Darin sind dann die Fahrtkosten pauschal enthalten.
In der nichtöffentlichen konstituierenden Sitzung am 13. Mai wurde die monatliche Entschädigung für den Ersten Bürgermeister Alexander Schneider beschlossen. Die Höhe wird auf 3731,23 Euro monatlich festgesetzt. Der Zweite Bürgermeister Ingo Fechner erhält eine monatliche Entschädigung von 235 Euro sowie 1/30 von 80 Prozent der Grundvergütung des Ersten Bürgermeisters ab dem 14. Vertretungstag. Der Dritte Bürgermeister Ralph Regus bekommt eine monatliche Entschädigung von 125 Euro sowie 1/30 von 80 Prozent der Grundvergütung des Ersten Bürgermeisters, ebenfalls ab dem 14. Vertretungstag.
Dass die Arbeiten zum Neubau des gemeinsamen Salzsilos der Märkte Geroda und Schondra bereits begonnen haben, informierte Schneider. Er teilte mit, dass er insbesondere den Bereich Hochbehälter/Wasserversorgung und den geplanten Standort für den neuen Spielplatz in Platz mit den Ratsmitgliedern besichtigen möchte. Hierfür hat er den 22. Juli vorgesehen. Weiterhin soll die nächste Marktgemeinderatssitzung am 29. Juli stattfinden. Es könne auch sein, dass die Termine getauscht werden.
Bauantrag genehmigt
Einstimmig positiv beschieden wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses mit Errichtung eines Carports sowie Abbruch von Dachgeschoss und Garage sowie Nutzungsänderung eines Raums im Erdgeschoss von Wohnen zu einem Behandlungsraum für Homöopathie in Geroda. gl






