Bad Kissingen
Smart-Meter-Schreiben sind nicht von den Stadtwerken
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In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Kundinnen und Kunden an die Stadtwerke Bad Kissingen gewandt, nachdem sie Postwurfsendungen eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers zum Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme (Smart Meter) erhalten haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtwerke. Die Postwurfsendungen eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erwecken den Eindruck einer offiziellen Aufforderung zum Zählerwechsel. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH stellt in ihrer Mitteilung klar: Die Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken. Das darin genannte Datum ist weder eine gesetzliche Frist noch eine Frist der Stadtwerke.

Absender der Postwurfsendungen ist nach eigenen Angaben die DMG Deutsche Messewesen GmbH / metrify smart metering GmbH. Die Schreiben richten sich allgemein an Haushalte und werden unter anderem mit Formulierungen wie „an die Bewohner des Hauses“ verteilt. Sie enthalten eine Aufforderung beziehungsweise ein Angebot zum Austausch des Stromzählers und setzen die Empfänger teilweise unter Entscheidungsdruck.

„Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Nachfragen von Kundinnen und Kunden erreicht. Deshalb ist uns wichtig, klarzustellen: Bei diesen Schreiben handelt es sich nicht um eine Mitteilung der Stadtwerke Bad Kissingen“, erklärt Dr. Ralf Merkl, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH. „Wer ein solches Schreiben erhält, muss nicht kurzfristig handeln und sollte sich keinesfalls unter Druck setzen lassen“ so Anja Binder, Geschäftsführerin der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH.

Der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Ein verpflichtender Einbau ist insbesondere für bestimmte Verbrauchsgruppen und Anlagen vorgesehen, unter anderem für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden, Betreiber größerer Photovoltaikanlagen sowie bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Der gesetzlich vorgesehene Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist dabei klar von freiwilligen Werbeangeboten privater Messstellenbetreiber zu unterscheiden. Ob und wann eine konkrete Messstelle mit einem entsprechenden Zähler ausgestattet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Voraussetzungen. Maßgeblich sind der Stromverbrauch, die Leistung einer Erzeugungsanlage und das Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Stadtwerke melden sich

Betroffene Kunden werden über den Einbau eines intelligenten Messsystems individuell und eindeutig durch die Stadtwerke Bad Kissingen informiert. Eine solche Mitteilung erfolgt per Brief und enthält die für den Einbau erforderlichen Angaben.

Bei dem Absender der aktuellen Postwurfsendung im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen handelt es sich nach dessen eigenen Angaben um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Verbraucherinnen und Verbraucher können unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich einen solchen Anbieter mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Ein Vertragsschluss ist jedoch freiwillig. Wer nicht reagiert, verliert dadurch keine Rechte und versäumt keinen von den Stadtwerken angekündigten Einbautermin. Die Stadtwerke raten, entsprechende Angebote sorgfältig zu bewerten. Auch persönliche Daten, Zählernummern oder Vertragsdaten sollten erst weitergegeben werden, wenn das Angebot und die Identität des Anbieters geprüft wurden.

Fragen beantworten die Stadtwerke im Kundeninformationszentrum in der Würzburger Straße 5 in Bad Kissingen, Tel. 0800/826 82 60 sowie per E-Mail an service@stwkiss.de.  red

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