Bad Kissingen
So werden die Gemeindeteams gewählt
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen/Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen/Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. // Foto: Archiv/Heike Beudert
Bad Kissingen

Am 8. März finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Schon eine Woche vorher, am 1. März, wird in den Pfarrgemeinden gewählt. Aber Wahl ist nicht gleich Wahl, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Pfarrer Gerd Greier und Burkard Weiß, Vorsitzender des Wahlausschusses in Garitz, beantworten die wichtigsten Fragen zur Wahl.

1. Welches Gremium wird gewählt?

Am 1. März werden in den Pfarreien des Bistums die Gemeindeteams neu gewählt. Bis vor wenigen Jahren wurde dieses Gremium „Pfarrgemeinderat“ genannt. Weil es in manchen Pastoralen Räumen (PR) mittlerweile „gemeinsame Pfarrgemeinderäte“ gibt, und diese auch am 1. März gewählt werden, hat man den Begriff Pfarrgemeinderatswahlen beibehalten.

In unserem Pastoralen Raum Bad Kissingen (PR) gibt es diese gemeinsamen Pfarrgemeinderäte nicht mehr (früher auf Ebene Pfarreiengemeinschaften). Dadurch haben wir weniger Strukturen und sparen uns Zeit und Energie. Vor Ort Gemeindeteams und daraus dann ein/e Vertreter/in im „Rat des Raumes“. Dort werden dann Vertreter/in für den Diözesanrat auf Bistumsebene gewählt.

2. Warum wird in manchen Gemeinden nicht gewählt?

Leider finden sich heute nur noch sehr wenige Menschen, die bereit sind, sich im Gemeindeteam zu engagieren und sich als Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen zu lassen. In Garitz gab es z.B. bei über 2000 Katholikinnen und Katholiken ganze 23 Vorschläge, von denen sich am Ende acht für eine Kandidatur entschieden haben. In vier Gemeinden des PR Bad Kissingen haben sich nicht genügend Kandidaten gefunden, um ein Gemeindeteam zu wählen beziehungsweise zu bilden.

3. Im Pfarrbrief war bei 13 Gemeinden zu lesen: Akklamation (Wahl per Handzeichen). Was bedeutet das?

Bei einer „Wahl“ – besser „Zustimmung“ durch Akklamation werden die Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen einer Wahlversammlung entweder einzeln oder en bloc von den Wahlberechtigten per Handzeichen bestätigt und dadurch gewählt. Ganz nebenbei: Das „Amen“ in der Kirche ist die klassische Akklamation (Zustimmung) der Gläubigen zu dem vorher vom Priester gesprochenen Wort / Gebet.

4. Aber warum Akklamation und keine Wahl mehr?

Eine „klassische Wahl“ macht dann Sinn, wenn es wesentlich mehr Kandidatinnen und Kandidaten gibt, als Plätze im Gremium zu vergeben sind. Sie macht Sinn, wenn es unterschiedliche Strömungen und Parteien gibt, zwischen denen es zu wählen gilt, wie es bei politischen Wahlen der Fall ist. Sie macht aber keinen Sinn, wenn es lediglich eine Handvoll motivierter Menschen gibt, die sich bereit erklären, sich in einem Gremium zu engagieren. Es wäre geradezu ein Frevel, wenn man von den Wenigen noch ein paar durch die Abstimmung abwählen und dadurch vor den Kopf stoßen würde.

5.Dann brauche ich doch nicht zur Wahl zu gehen, wenn die schon vorher feststehen!

Die wenigen Engagierten brauchen dringend den Zuspruch und die Bestätigung der Gemeinde – und diese erfolgen in der Wahlversammlung durch Handzeichen und einen großen Applaus. Dadurch sind sie legitimiert, als Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu handeln und zu entscheiden. Wie schwach wäre eine Legitimation, wenn sie lediglich durch eine Handvoll Gläubige in einer großen Pfarrei erfolgen würde, weil keiner hingeht. In manchen Orten des PR findet die Wahl als Briefwahl statt, wird in einem Wahllokal mit Stimmzetteln einzeln gewählt.

6. Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen/Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Katholikinnen und Katholiken mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde erhalten die Wahlberechtigung auf Antrag (durch den Wahlausschuss).

7. Ist der Wahlmodus in allen Pfarreien gleich?

Die Struktur / Situation der Pfarreien in unserem PR ist sehr unterschiedlich. Die Wahlordnung der Diözese ermöglicht mehrere, unterschiedliche Formen der Durchführung der Wahl. Die Wahlausschüsse in den einzelnen Pfarreien entscheiden jeweils unabhängig, welcher Modus in ihrer jeweiligen Gemeinde passend ist und angewendet werden soll. In den Aushängen informieren sie über die jeweiligen Regelungen und die Kandidaten. red

 // Juditha_weiß Burkard Weiß
 // Philipp TappeGerd Greier
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