Horb am Neckar
Arzt zu spät gerufen
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Horb am Neckar

Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der Reichsbürger-Szene verurteilt. Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verhängte das Amtsgericht Horb am Neckar in Baden-Württemberg Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung.

Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können“, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern.  dpa

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