LEITARTIKELVON JONATHAN LINDENMAIER
Erhebliche Beschneidung der Pressefreiheit
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Als gäbe es keine drängenderen Probleme. Vor etwa einem Monat trafen sich die Spitzen der Koalitionsparteien zu ihrem lange angekündigten Reform-Ausschuss im Kanzleramt. Man schnürte ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Unter den etwa 34 Punkten war viel Wichtiges dabei: Rente, Arbeitsmarkt, Steuer. Und dann war da der Punkt 32, die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das Bürgerinnen und Bürgern Auskunftsrechte gegenüber dem Staat einräumt.

Zweifelhafte

Begründungen

In der vergangenen Woche ist nun bekannt geworden, wie die Reform laut dem Innenministerium aussehen könnte. Die Pläne gehen noch weiter als im Koalitionsausschuss besprochen. Sie sind vor allem eins: Eine Einschränkung der Pressefreiheit und der Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat – mit zweifelhaften Begründungen.

Der MDR zitiert aus einem Vermerk des Innenministeriums. Eine Idee: Journalisten und Abgeordnete sollen keine Anfragen nach dem IFG mehr stellen können, die hätten ja ohnehin ein privilegiertes Auskunftsrecht. Aber wer schon mal eine Anfrage an eine Presseabteilung gerichtet hat, weiß: Man bekommt vielleicht eine Antwort, wird aber nur allzu oft mit nichtssagenden Plastiksätzen abgefertigt. Anspruch auf Akteneinsicht haben Journalisten nicht. Der Vorstoß wäre eine erhebliche Beschneidung der Pressefreiheit.

Die Veränderung trifft aber eben nicht nur Journalisten und Abgeordnete. Jeder Bürger kann über das IFG Einsicht in Akten und Vermerke einfordern, in E-Mails oder Kalendereinträge – noch. Die Kosten einer Anfrage könnten steigen, von aktuell maximal 500 Euro auf mehrere Tausend. Wer außer der Presse wird dieses Recht dann noch in Anspruch nehmen?

Dazu kommt, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Es dürfte den Behörden leichtfallen, das abzulehnen. Zumal die Stelle, an die sich Bürger wenden können, wenn ihre Rechte nach dem IFG nicht berücksichtigt werden, laut den Plänen aufgelöst werden soll: der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Dann kann man sich auch ehrlich machen und das IFG gleich ganz abschaffen.

Wunden aus

der Vergangenheit

Brisant ist auch: Es entsteht der Eindruck, dass hier ein Gesetz eingeschränkt wird von einer Bundesregierung, deren Mitglieder durch IFG-Recherchen in der Vergangenheit in einige Erklärungsnot kamen. Innenminister Dobrindt, als es um Zurückweisungen und Grenzkontrollen und die Pkw-Maut ging. Oder Philipp Amthor, der in den Koalitionsverhandlungen für das Thema zuständig war. Den hätten seine durch das IFG aufgedeckten Geschäftspraktiken einmal fast die Karriere gekostet.

Dabei sind die Begründungen fadenscheinig – sowohl die, die mit der öffentlichen Sicherheit argumentieren, als auch die, die auf den Bürokratieabbau zielen.

Es gibt schon heute

Einschränkungsmöglichkeiten

Schon heute können Namen geschwärzt und Informationen zurückgehalten werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Das steht ausdrücklich im Gesetz. Und die deutsche Bürokratie krankt sicherlich an vielem, aber nicht an einem Überschuss von IFG-Anfragen. Etwa 19.000 waren es auf Bundesebene im vergangenen Jahr. Zum Vergleich: In den USA, die nicht gerade dafür bekannt sind, bürokratiefreundlich zu sein oder ihre öffentliche Sicherheit zu vernachlässigen, waren es etwa 1,7 Millionen.

Am Ende könnte der Vorstoß der Bundesregierung nach hinten losgehen. Die SPD will sich gegen die Einschränkungen stellen. Außerdem wussten bisher nur wenige Bürgerinnen und Bürger um dieses Recht. Mit den geplanten Einschränkungen könnte sich das ändern, mehr Menschen dürften ihr Recht wahrnehmen. Man darf ja noch hoffen.

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