Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Windkraft-Pläne im Landkreis Coburg: die neuen Wind-Vorranggebiete (VRG) zwischen Bad Rodach, Heldritt, Lempertshausen und Massenhausen (Thüringen). Auf diesen Flächen ist der Bau von Windrädern möglich.
Wenn es nach der Stadt Bad Rodach geht, könnten künftig auf den drei VRGs „4034 Gellnhausen-Süd“, „4035 Heldritt-Nordost“ und „4351 Gellnhausen-Nord“ insgesamt acht bis zehn Windräder stehen. Aber: Weitere Windräder könnten in Sichtweite auf Thüringer Gebiet errichtet werden.
So ist im Regionalplan Südwestthüringen ein 500 Hektar großes Vorranggebiet bei der Hohen Warte (W-35) eingezeichnet, keine drei Kilometer entfernt von den Vorranggebieten bei Bad Rodach.
Die Pläne in Thüringen
Der Coburger Kreistag hat kürzlich einstimmig beschlossen, eine Stellungnahme zum Regionalplan in Südwestthüringen abzugeben. Der vorgesehene Mindestabstand zwischen den Vorranggebieten (drei Kilometer) werde unterschritten, heißt es. „Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat bei ihren Planungen bestehende Planungen in umliegenden Plangebieten zu berücksichtigen.“
Der Landkreis argumentiert, dass „durch die – zeitlich vorgelagerten – Planungen auf bayerischer Seite insbesondere für die grenznahen Ortsteile Vorbelastungen entstehen, die der Realisierbarkeit von Windenergieplanungen auf thüringischer Seite einschränken oder mitunter sogar entgegenstehen können“.
Vorrang für Franken?
Sinngemäß fordert der Landkreis: Neue Planungen aus Thüringen dürfen Orte in Bayern nicht zu stark umschließen oder bedrängen. Deshalb muss die Region prüfen, ob sich Windräder im Gebiet „W-35“ überhaupt sinnvoll umsetzen lassen.
Zumal auf fränkischer Seite die Windkraft-Pläne der Stadt Bad Rodach vorankommen: Im vergangenen Jahr hat sie Bürgerversammlungen initiiert und Flächen gesichert. „Für mich war die Frage wichtig: Machen die Grundstückseigentümer mit? Das ist der Fall“, sagte Bürgermeister Tobias Ehrlicher auf Nachfrage im April, nachdem Bad Rodachs Vorranggebiete im Regionalplan Oberfranken-West ausgewiesen wurden.
Über diese Planungen habe die Stadt Bad Rodach die Beteiligten auch auf thüringischer Seite stets transparent informiert, sagte Ehrlicher.
Wer entscheidet?
Ob und wann in einem Vorranggebiet tatsächlich Windräder stehen, ist ein komplexer Prozess. Ein VRG in Thüringen an der Grenze zu Oberfranken auszuweisen, haben weder der Landkreis Coburg noch die Stadt Bad Rodach entschieden. Die Entscheidung fiel bereits im März in Suhl. Die für Südwestthüringen zuständige Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) beschloss einen neuen Entwurf für ihren Regionalplan. Bis zum 20. Juli hat die Öffentlichkeit Zeit, eine Stellungnahme zu möglichen neuen Windvorranggebieten in Südwestthüringen abzugeben.
Weitramsdorf und Seßlach
Bad Rodach ist nicht die einzige Kommune, die vom Regionalplan Südwestthüringen betroffen ist. Das Vorranggebiet „W-39“ ist 132 Hektar groß und liegt östlich von Ummerstadt, nicht weit entfernt vom Weitramsdorfer Ortsteil Gersbach. Laut der Landkreis-Stellungnahme muss der Regionalplan sicherstellen, dass für die Gemeinde Weitramsdorf keine Nachteile entstehen.
Zumal es nördlich (VRG 502) und südlich von Weitramsdorf (VRG 4113) bereits zwei Vorranggebiete gibt. „Für das VRG 502 hat das Landratsamt Coburg als untere Immissionsschutzbehörde im September vergangenen Jahres bereits die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen erteilt“, schreibt der Landkreis in der Stellungnahme.
Eine eigene Stellungnahme wird die Gemeinde Weitramsdorf nicht abgeben, bestätigt Bürgermeister Hans Steinfelder (CSU). Der Gemeinderat habe sich dagegen entschieden, sagte er im Kreistag. Die Stadt Seßlach hingegen will eine Stellungnahme formulieren, erklärte der Zweite Bürgermeister Carsten Höllein (SPD).
Nach dem 20. Juli wird die RPG Südwestthüringen die Stellungnahmen auswerten und im weiteren Verfahren berücksichtigen.
„Wenn sich daraufhin der Regionalplan in Grundzügen ändert, wenn etwa Vorranggebiete wegfallen, stark vergrößert oder stark reduziert werden, dann sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen“, erklärte Kerstin Reuter von der RPG auf Nachfrage. Dann können Bürger, Verbände und Kommunen wieder Stellungnahmen einreichen.
Thüringen steht unter Druck
Wie auch der Freistaat Bayern muss Thüringen bestimmte Flächenziele vom Bund erfüllen. Der RPG Südwestthüringen muss bis Ende 2027 1,7 Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausweisen. Gelingt das nicht, verliert die RPG ihre Steuerungsmacht: Dann dürfen Windräder auch außerhalb der ausgewiesenen Flächen „im sogenannten Außenbereich“ errichtet werden – die Region kann nicht mehr mitbestimmen, wo die Anlagen stehen. „Dann sind Toren und Türen geöffnet für Projektierer und Flächen, die außerhalb der Windvorranggebiete liegen“, erklärte Ulf Riediger von RPG Südwestthüringen.









