Unfallverhütung Bei der Bergkirchweih gilt ein Parkverbot für Sharing-E-Scooter Während der Bergkirchweih in Erlangen werden Parkverbotszonen für E-Scooter wie diese eingerichtet. // Symbolfoto: Manuela Nagl von Redaktion TEILEN  02.05.2025 Erlangen Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während der Erlanger Bergkirchweih wird eine großflächige Parkverbotszone für Sharing-E-Scooter eingerichtet. Darauf hat das Referat für Planen und Bauen der Stadt Erlangen hingewiesen. Im Austausch mit den Anbietern solcher Fahrzeuge wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit Sharing-E-Scootern während der Bergkirchweih seit 2022 durchweg positiv ausgefallen sei, werde daran festgehalten, heißt es in dem Statement der Stadt.Vom 5. bis einschließlich 16. Juni gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für Sharing-E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter unmöglich, Fahrzeuge dort abzustellen oder auszuleihen. Der räumliche Umgriff der Parkverbotszone ist einer Karte (im Internet abrufbar unter erlangen.de/e-scooter) zu entnehmen. Alle Nutzenden sind zudem aufgerufen, beim Fahren und Abstellen der Elektro-Tretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Parkverbotszone ein. Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert.Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen dieselben Vorschriften wie beim Fahren von Autos. So liegt beispielsweise der Grenzwert bei Alkohol für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) bei 0,0 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Fall von Verstößen werden diese im Rahmen der geltenden Gesetze geahndet.Um den reibungslosen Aufbau der Bergkirchweih zu ermöglichen, wird seit einigen Tagen eine Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes (Bergstraße, An den Kellern und Schützenweg) ausgewiesen, so dass für Wirte und Schausteller keine Behinderungen auftreten. Ausführliche Informationen sind unter erlangen.de/e-scooter abrufbar. red